Zweibrücken Sexualstraftat am Radweg: Ermittlungen dauern immer noch an

Die Tat, um die es geht, soll sich in der Nacht auf den 8. September unter der Brücke an der Ernstweilerer Kirche ereignet haben
Die Tat, um die es geht, soll sich in der Nacht auf den 8. September unter der Brücke an der Ernstweilerer Kirche ereignet haben. Die Polizei hatte am Morgen danach einen Teil des Fuß- und Radwegs zwischen Innenstadt und Ernstweiler abgesperrt, um Spuren zu sichern.

Auch ein knappes halbes Jahr nach einer mutmaßlichen Sexualstraftat am Radweg nach Ernstweiler dauern die Ermittlungen noch an.

Wie bereits im Herbst hält sich die Staatsanwaltschaft mit Auskünften sehr zurück. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ antwortete Staatsanwalt Felix Huth lediglich: „Die Ermittlungen in dem angefragten Verfahren dauern weiterhin an. Weitergehende Auskünfte sind mir gegenwärtig leider nicht möglich.“

Die Tat, um die es geht, soll sich in der Nacht auf den 8. September unter der Brücke an der Ernstweilerer Kirche ereignet haben. Die Polizei hatte am Morgen danach einen Teil des Fuß- und Radwegs zwischen Innenstadt und Ernstweiler abgesperrt, um Spuren zu sichern. Die Brücke führt vom Kreisel am Kino und am Baumarkt über die Eisenbahnschienen und über den Schwarzbach zur Ampel am Ernstweilerer Prinzenpark. Der Fuß- und Radweg verläuft parallel zum Schwarzbach unter der Brücke hindurch.

„Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“

Die Staatsanwaltschaft hatte danach mitgeteilt, dass „ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ laufe, ohne die Straftat näher zu benennen. Opfer sei eine junge erwachsene Frau. Eine Täterbeschreibung mit der Bitte um Hinweise haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht veröffentlicht. Die Frage, ob das ein Hinweis darauf sei, dass sich Opfer und Täter gekannt haben, beantwortete die Staatsanwaltschaft nicht direkt. Sie teilte mit, ermittelt werde „insbesondere auch zur Identität des (männlichen) Täters“.

Dass die Ermittler so wenig Details preisgeben, liegt laut Staatsanwaltschaft allgemein gesprochen daran, dass sie darauf achten müssen, das Opfer zu schützen, aber auch darauf, ein späteres faires Gerichtsverfahren nicht zu beeinträchtigen. Zudem gehe es darum, die Ermittlungen nicht zu gefährden. Erkenntnisse zum Tathergang, die nur der Täter kennen kann, sollen nicht vorzeitig bekannt werden. Eine besondere Bedeutung komme auch dem Schutz von Geschädigten zu. Sie sollen nicht erneut zum Opfer werden, indem Details aus der Intimsphäre öffentlich werden.

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