Zweibrücken Mit Drogen im Rucksack in den Knast

Weil er mit Amphetamin, einer Droge in Tablettenform, gehandelt haben soll, muss sich seit gestern ein 32 Jahre alter Mann vor der Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, ein Pfund Amphetamin im Rucksack im Zug von Duisburg nach Kaiserslautern transportiert zu haben, um es hier gewinnbringend zu verkaufen.

Die Bundespolizei kontrollierte den Mann am 7. November 2013 in Germersheim im Zug. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl über 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro), weil er wegen eines Drogendeliktes verurteilt war und die Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der ertappte 32-Jährige aus Kaiserslautern wurde sofort von Germersheim ins Zweibrücker Gefängnis, wo er dann 40 Tage hätte absitzen müssen – als Ersatz für die nicht beglichene Geldstrafe. Im Gefängnis aber entdeckten die Justiz-Bediensteten in seinem Rucksack außer seiner persönlichen Habe noch ein Pfund Amphetamin und zwei Stichwerkzeuge, so genannte „Delta Darts“. „Ich lebte auf der Straße“ sagte der 32-jährige dem Richter. Er habe sich zeitweise bei Freunden aufgehalten und sei ab und zu von seinem Bruder mit kleineren Geldbeträgen unterstützt worden. Er sei am Tag vor seiner Verhaftung mit einem Bekannten mit dem Zug nach Duisburg gefahren. Dort habe er sich in einer Wohnung aufgehalten und sei nach etwa drei Stunden Aufenthalt allein mit dem Zug zurückgefahren. Der Beamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken schilderte gestern, dass im Rucksack des Eingelieferten Päckchen lagen, von denen ein „stechender und beißender Geruch“ ausgegangen sei. Beim näheren Betrachten habe sich der Verdacht erhärtet, dass es sich dabei um Drogen handeln könnte. Das Päckchen habe über 400 Gramm gewogen. „So eine Menge hat es bei uns noch nicht gegeben“, drückte der Zeuge gestern sein Erstaunen aus. Als der Richter gestern den Angeklagten fragte, wie die heiße Ware in seinen Rucksack gelangt war, antwortete dieser: „keine Ahnung“. Möglicherweise habe ihm jemand in der Duisburger Wohnung ohne sein Wissen das Zeug in den Rucksack geschmuggelt. Sein Bekannter, mit dem er die Reise nach Duisburg unternommen hatte, sagte gestern als Zeuge zu dieser Frage nicht aus, nachdem er vom Richter belehrt worden war, dass er sich nicht selbst belasten müsse. Die Kammer will nun noch weitere Zeugen hören und ein psychiatrisches Gutachten einholen. Das Gutachten soll klären, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden kann. Der 32-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses gesagt, dass er selbst gelegentlich Amphetamine konsumiert habe. Der Prozess wird am 30. April fortgesetzt. (wuk)

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