ZWEIBRÜCKEN
Leichtathletik: 5000 Euro Corona-Strafe für LAZ Zweibrücken?
Klaus Klein ist Gründungsmitglied des LAZ Zweibrücken, war selbst als Mittelstrecken-Läufer zwölfmal Deutscher Meister und Siebter der Junioren-Europameisterschaft über 1500 Meter. Seit elf Jahren engagiert sich der Polizeibeamte aus der Sickingerhöh-Gemeinde Saalstadt beim LAZ als Trainer für die Gruppe junger Läufer. Vor anderthalb Wochen bekam er Post seines Vereins. Der Inhalt: die Kündigung seines ehrenamtlichen Übungsleiter-Vertrages. Was war passiert?
Klein spricht offen über seine Sicht der Dinge: „Ich hatte zur aktuellen Vereinsführung schon länger nicht das beste Verhältnis.“ Während die LAZ-Führung in erster Linie auf die Stabhochspringer um Ex-Weltmeister Raphael Holzdeppe schaue, stünden die restlichen Leichtathleten in zweiter Reihe. Und dies gehe laut Klein inzwischen so weit, dass einige Athleten beim LAZ Trainingsmöglichkeiten geboten bekämen, die mit seiner Auffassung von Recht und Gesetz nicht vereinbar seien. Schließlich sei er als Polizist ja von Berufs wegen dazu angehalten, auf die Einhaltung von Vorschriften zu achten.
Kein Dialog möglich
So sei es ihm mehrfach aufgefallen, dass Stabhochspringer in der LAZ-Halle trainierten, die dies gemäß der gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung gar nicht dürften. „Seit dem 1. Dezember 2020 dürfen neben Profisportlern und Bundeskader-Athleten zwar auch Mitglieder der Landeskader wieder an ihren Trainingsstätten ihrem Sport nachgehen“, jedoch gehörten dazu laut Klein nicht die Athleten, die in den unterhalb der Landeskader angesiedelten Talentfördergruppen einsortiert sind. Diese Vermutung habe er vom Verband auch so bestätigt bekommen: „Die Talentfördergruppe ist nicht Bestandteil des Landeskaders.“
Einer der Stabhochspringer, die er beim „verbotenen“ Training gesehen habe, sei der aus Petersberg stammende Nico Fremgen gewesen. Der 24-Jährige hatte in einem RHEINPFALZ-Interview wenige Tage vor seinem Start bei den deutschen Hallen-Meisterschaften am 21. Februar gesagt, dass er in den vergangenen Wochen kein Sprungtraining gemacht habe, weil er für den Landeskader inzwischen zu alt und deshalb Training in der LAZ-Halle für ihn verboten sei. Fremgen wollte sich am Mittwoch zu Kleins Vorwürfen nicht äußern und verwies an Alexander Vieweg, der mit Holger Passauer und Fremgens Trainer Alexander Gakstädter den geschäftsführenden Vorstand bildet.
Kündigung als Antwort auf mehrseitigen Brief
Mehrfach habe er, Klein, versucht, mit den Vereinsverantwortlichen in den Dialog zu treten. Auf seine Frage, warum Sportler in der LAZ-Halle trainierten, die dies eigentlich nicht dürften, habe er keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Er habe ein mehrseitiges Schreiben, in dem er die ihm aufgefallenen Missstände dargelegt habe, an den Vorstand geschickt. Seine Bitte, eine Trainersitzung zur Aufarbeitung der von ihm ermittelten Probleme anzusetzen, sei nun mit der Kündigung beantwortet worden.
Den Sportlern seiner Laufgruppe habe Vieweg in einem Gespräch mit deren Eltern mitgeteilt, dass es beim LAZ künftig keine Laufgruppe mehr geben werde und sie doch zum Springer oder Werfer „umschulen“ sollten. Klein sagt, die Eltern seien „beschämt“ ob dieses Vorschlags gewesen.
Umschulung keine Option
Vieweg wollte gestern gegenüber der RHEINPFALZ nur die Kündigung Kleins seitens des Vereins bestätigen, „weil wir keine Basis zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Trainer mehr sahen“. Vieweg: „Er hat seine Sichtweise, die nicht deckungsgleich mit der des Vorstandes ist.“ Auf die weiteren Anschuldigungen Kleins wollte Vieweg nicht eingehen, da er im Urlaub weile und keine Möglichkeit sehe, sich mit seinen Vorstandskollegen kurzfristig über die Sachlage auszutauschen. Gakstädter war am Mittwoch nicht zu erreichen.
Klein sucht nun für sich und seine Sportler einen neuen Verein, dem er sich anschließen kann. Er hoffe darauf, auch mit einem anderen Trainingsanzug das der Stadt Zweibrücken gehörende Westpfalzstadion weiter für das Training seiner ortsgebundenen Sportler nutzen zu können. Gemeinsam mit den Eltern seien aktuell mehrere Ideen gesammelt worden: „Ich bin sicher, dass sich eine Lösung für die Laufgruppe ergeben wird.“ Es laufe aber derzeit nicht auf die Neugründung eines Vereins hinaus. Klein will trotz der Eskalation mit dem Vereinsvorstand Mitglied beim LAZ bleiben: „Eventuell bin ich ja noch länger dabei als die Mitglieder des amtierenden Vorstands“, sagt der 55-Jährige.
Verfahren eingeleitet
Unterdessen bestätigt die Stadt Zweibrücken auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass beim Ordnungsamt eine Anzeige über die Polizeiinspektion Zweibrücken eingegangen sei. Man werde nun den Sachverhalt überprüfen und die Beschuldigten anhören. Allerdings handele es sich hierbei um ein laufendes Ordnungswidrigkeitsverfahren, zu dem man aktuell keine weiteren Auskünfte geben könne.
Bei einer vereinseigenen Halle – wie der des LAZ – obliege die Verantwortung zum Einhalten der Corona-Verordnung zuvorderst dem Verein. Das bedeute, dass der Verein zu prüfen habe, wer gemäß der Verordnung trainieren darf.
5000 Euro Strafe möglich
Für Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung können Geldbußen bis zu 5000 Euro festgesetzt werden, teilt die Stadt weiter mit. Zwar sei eine Überprüfung sämtlicher Sporthallen durch die Bediensteten der Verwaltung nicht möglich, aber wenn entsprechende Hinweise auf Verfehlungen mitgeteilt würden, gehe die Ordnungsbehörde diesen Hinweisen selbstverständlich nach.