Speyer Was das Bürgerbüro beglaubigen darf und was nicht

Goethe-Institut: Hier können Sprachschüler Deutschkurse besuchen und Sprachprüfungen machen.
Goethe-Institut: Hier können Sprachschüler Deutschkurse besuchen und Sprachprüfungen machen.

Wer sich etwa für einen Job bewerben möchte, muss ab und zu beglaubigte Kopien von offiziellen Dokumenten einreichen. Das übernimmt das Bürgerbüro der Stadt Speyer – allerdings nur in bestimmten Fällen, wie jüngst ein Bürger verärgert feststellen musste.

Eigentlich sei es eine „große Leistung“ gewesen, die die ukrainische Jugendliche erbracht hat, schreibt ein Speyerer RHEINPFALZ-Leser in einer E-Mail an die Redaktion: Sie habe die Sprachprüfung in Deutsch an den Goethe-Instituten in Mannheim und Freiburg bestanden und könne jetzt das Sprachlevel B1 im Sinne des Europäischen Referenzrahmens vorweisen. Der RHEINPFALZ-Leser hatte sie selbst ehrenamtlich auf die Prüfung vorbereitet.

Bürgerbüro sagt nein

Umso größer sei dann sein Ärger gewesen, als er von der jungen Frau erfuhr, dass sich das Bürgerbüro der Stadt Speyer geweigert hatte, das Goethe-Zertifikat amtlich zu beglaubigen, „trotz der Tatsache, dass eine vertraglich festgelegte Kooperation zwischen den Goethe-Instituten als wichtige Kultureinrichtung und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland besteht“.

Der Mitarbeiter im Bürgerbüro habe die Ablehnung damit begründet, dass es sich beim Goethe-Institut nicht um eine deutsche Behörde handle und er nur Dokumente von solchen beglaubigen könne. Das Urteil des RHEINPFALZ-Lesers: „Das auch in Speyer überall feststellbare Bemühen der Bevölkerung, die humanitäre Katastrophe der ukrainischen Flüchtlinge durch Privatinitiativen zu lindern, findet offenbar auf der Verwaltungsebene nicht immer statt.“

Diese bleibt auf Nachfrage der RHEINPFALZ beim bereits genannten Argument: „Gemäß Gesetz können amtliche Beglaubigungen durch die Bürgerbüros nur vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird“, teilt Stadt-Sprecherin Lisa Eschenbach mit. „Das Goethe-Institut ist ein eingetragener Verein und damit keine deutsche Behörde.“

Das bestätigt das Goethe-Institut auf Anfrage ebenfalls und zeigt sich „überrascht“: „Wir sind keine Behörde, aber die von uns ausgestellten Zertifikate sind natürlich gültig sowohl für Visazulassungen als auch Universitätszugänge und so weiter. Auf konkrete Nachfrage kann das jeweilige Goethe-Institut in der Regel auch sehr schnell die Echtheit eines Zertifikats bestätigen.“

Eine Chance gibt es noch

Im Speyerer Bürgerbüro gibt es laut Stadt-Sprecherin Eschenbach jedoch eine Möglichkeit für die junge Ukrainerin, an eine Beglaubigung zu kommen. Die Mitarbeitenden dürften das Sprachzertifikat beglaubigen, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Dann würde eine entsprechende Angabe bei der Kopie erfasst. Nachgewiesen werden könne das etwa mit einem Brief der Behörde, in dem die Beglaubigung gefordert werde. „Das ist kein Speyer-spezifisches Vorgehen, sondern per Gesetz so geregelt – einen Ermessensspielraum gibt es nicht“, so Eschenbach.

Im konkreten Fall der jungen Ukrainerin sei nicht klar gewesen, ob sie die Beglaubigung für eben jene Vorlage bei einer anderen Behörde brauche. Sollte es ein entsprechendes Schreiben geben, in dem die Vorlage des Zertifikats von einer deutschen Behörde gefordert wird, „werden die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro bei berechtigtem Interesse selbstverständlich gerne die Beglaubigung vornehmen“, stellt die Stadt-Sprecherin in Aussicht.

x