Speyer Verwaltungsgericht urteilt: Der Mercedes bleibt sichergestellt

ercedes: Die Polizei hat einen GLC zurecht sichergestellt, urteilte das Verwaltungsgericht.
ercedes: Die Polizei hat einen GLC zurecht sichergestellt, urteilte das Verwaltungsgericht.

Gleich mehrfach ist ein Autofahrer mit dem Mercedes seinen Vaters deutlich zu schnell unterwegs gewesen. Die Speyerer Polizei zog den Wagen daraufhin aus dem Verkehr. Zurecht, wie das Neustadter Verwaltungsgericht nun urteilte.

Der Mercedes GLC ist ein schnelles Auto und kann durchaus mehr als 400 PS auf die Straße bringen. Doch auch mit einem schnellen Auto gelten die Tempolimits, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Daran hat sich laut Verwaltungsgericht Neustadt und Speyerer Polizei der Sohn eines Mercedes-Halters des Öfteren nicht gehalten. Er sei wiederholt erheblich zu schnell gefahren, teilweise bis zu 70 Kilometer pro Stunde zu schnell, teilt das Verwaltungsgericht mit. Darauf stehen laut ADAC 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Zweimal sei dann auch gegen den Sohn ein Fahrverbot verhängt worden, zweimal sei er allerdings während der für ihn eigentlich autofreien Zeit geblitzt worden. Daraus resultierten laut Gerichtsmitteilung Ermittlungsverfahren. Gegen den Sohn, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren sei, und gegen den Vater, weil er dies zugelassen habe. Und der Knackpunkt: Anfang Februar habe die Polizei den Mercedes „präventiv zur Verhinderung weiterer Straftaten“ sichergestellt. Das wollte der Autohalter nicht akzeptieren und legte Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht ein. „Dieser hatte keinen Erfolg“, heißt es am Dienstag vom Gericht. Die Sicherstellung sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Es hätten ausreichend Anhaltspunkte dafür vorgelegen, „dass der Antragsteller weder gewillt, noch in der Lage sei, seinen Sohn davon abzuhalten, mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Verkehrsverstöße, respektive Straftaten, zu begehen“, begründet das Gericht.

Ein Indiz dafür: Der Vater habe bei den Bußgeldverfahren nicht mitwirken wollen, obwohl sein Sohn auf den Blitzerfotos klar erkennbar gewesen sei. In der Verhandlung habe er außerdem angegeben, keine Kenntnis zu haben, dass sein Sohn den Mercedes nutze. Der Vater sei ebenso wenig einsichtig ob des Verhaltens seines Sohns im Straßenverkehr wie sein Sprössling selbst, folgerte das Gericht. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Sohnemann künftig von weiteren Mercedes-Fahrten Abstand nehmen werde. Deswegen hätten die Polizisten das Fahrzeug zurecht sichergestellt. Der Halter wendet sich indes an die nächsthöhere Instanz: Laut Mitteilung hat er beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

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