Speyer Strompreise: Recht auf Sonderkündigung

GERMERSHEIM. Wer kennt sie nicht? Die Mitteilung des Strom- oder Gasversorgers, dass sich der Energiepreis erhöht. Stromversorger begründen die Erhöhung gerne mit dem Anstieg der EEG-Umlage, die Bestandteil des Strompreises ist. Bei einer Preiserhöhung steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweigern allerdings einige Versorger dieses Sonderkündigungsrecht mit dem Argument, sie hätten keinen Einfluss auf die Umlage. „Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Kunde sofort ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Vertrag ändert“, informiert Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Fest steht, dass eine Preisänderung eine Vertragsänderung ist, ganz egal mit welcher Begründung der Energieversorger sie erklärt.“ Termin Sonderberatung am Donnerstag, 14. April, im Beratungsstützpunkt in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1. Beratungskosten: 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 07274 53-172 ist erforderlich. (rhp)

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