Speyer Hund muss ausziehen

Vier Frauen und ein Hund haben sich jüngst vor dem Amtsgericht Speyer getroffen, auf der Tagesordnung stand die

Die Beklagte ist eine Mutter, die die Eigentumswohnung in Waldsee gekauft hat. In der Wohnung lebt sie mit der Tochter und deren kleinem Hund. Die anderen beiden Frauen, die ebenfalls in dem Haus wohnen, wollen nicht, dass der Hund weiterhin in dem Mehrparteienhaus lebt. Sie verwiesen über ihren Anwalt darauf, dass das Halten eines Hundes im Haus verboten sei. Als Grundlage dient das Protokoll einer Eigentümerversammlung vom Juli 2012. Darin heißt es:

x