Speyer Gehwegparken: „Verstößt gegen geltendes Recht“

Gehwegparken: Nur mit diesem Verkehrszeichen erlaubt, ansonsten toleriert oder verboten.
Gehwegparken: Nur mit diesem Verkehrszeichen erlaubt, ansonsten toleriert oder verboten.

„Gehwegparken verstößt gegen geltendes Recht.“ Das hat Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) auf einer entsprechende Anfrage der Wählergruppe Schneider im Stadtrat erklärt.

Die Wählergruppe wollte unter anderem wissen, welches die zwingenden Gründe sind, „die bisher tolerierte und bewährte Praxis des Gehwegparkens zu verbieten“. Man wurde „von empörten Bürgern aus Speyer-West und dem Oberkämmerer angesprochen, die in der Vergangenheit immer ohne Beanstandung auf dem Gehweg parken konnten“, heißt es in der Anfrage. Neuerdings müssten sie aber Bußgelder bezahlen. „Uns ist wichtig, auch die Interessen der Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, auch zu berücksichtigen“, betonte Münch-Weinmann. Wenn Meldungen eingingen, dass Gehwegparken wegen zu geringer Gehwegbreite nicht mehr toleriert werden könne, sei es Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, das zu überprüfen. In Straßenzügen in Speyer-West hätten Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen und zudem Müllfahrzeuge der Entsorgungsbetriebe Speyer wegen der parkenden Autos nicht mehr in die Straße einfahren können. Die Anwohner seien mittels Bürgerinfo auf das Gehwegparkverbot hingewiesen worden, die 14 Tage auch an alle abgestellten Fahrzeuge gehängt worden seien. „Erst danach wurde mit kostenpflichtigen Verwarnungen in diesen Straßenzügen gearbeitet.“

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