Speyer Berufung gegen Hetze-Urteil

Heute beginnt vor dem Landgericht in Landau der Berufungsprozess im Fall Erdal Akkus.

Der stellvertretende Vorsitzende des Beirats für Migration und Integration des Kreises Germersheim wurde Ende 2016 vom Amtsgericht Germersheim wegen Volksverhetzung und Verbreitung verbotener Schriften verurteilt. Die Strafe: 3600 Euro auf Bewährung und 1500 Euro an den pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege. Dagegen geht Akkus nun in Berufung. Die Richterin am Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Erdal Akkus im Frühsommer 2015 volksverhetzende Schriften und Bilder verbotener Nazi-Abzeichen auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Auf Türkisch forderte er Menschen dazu auf, türkische Geschäfte zu unterstützen und jüdische Geschäfte zu meiden. Außerdem wurde der israelische Präsident Netanjahu in Hitlerpose gezeigt. Ebenfalls wurde ein Bild von Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde gepostet sowie dem Hinweis, man werde es noch bereuen, dass er nicht alle Juden vernichtet habe. Strafmildernd war aus Sicht der Richterin die Nationalität Akkus. Als gebürtiger Türke wisse Akkus wahrscheinlich wenig über den Nationalsozialismus in Deutschland und sei sich deshalb der Tragweite seiner Facebook-Einträge nicht bewusst gewesen. Weil Akkus noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei, wurde er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Verteidiger Bülent Döger hatte versucht, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass eine Zeugin falsch ausgesagt und ein anderer Akkus, von denen es Hunderte im Internet gebe, die Posts gemacht habe. Dieser Meinung war das Amtsgericht nicht. Mit der Strafe blieb es aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 4500 Euro und keine Bewährung gefordert hatte. Gegen das Urteil legte Erdal Akkus Berufung ein. Der Prozess, bei dem alle Zeugen erneut aussagen werden, beginnt am heutigen Montag um 9 Uhr am Landauer Landgericht.

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