Homburg / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Warum der Prozess gegen Ex-Bürgermeister Roth jetzt zu Ende ist

Im Sommer 2014 im Homburger Stadtrat: Von links Rüdiger Schneidewind, Bürgermeister Klaus Roth und der damalige Oberbürgermeiste
Im Sommer 2014 im Homburger Stadtrat: Von links Rüdiger Schneidewind, Bürgermeister Klaus Roth und der damalige Oberbürgermeister Karlheinz Schöner.

Jahrelang hatte sich der ehemalige Homburger Bürgermeister wegen Betrugs, Bestechlichkeit und Untreue vor Gericht verantworten müssen. Nun ist das Verfahren gegen Klaus Roth beendet.

Mit Beschluss vom 25. März hat das Landgericht Saarbrücken sein Strafverfahren gegen den ehemaligen Homburger Bürgermeister Klaus Roth eingestellt – im Moment noch vorläufig. Roth hatte sich seit Herbst 2021 unter dem Vorwurf des Betruges im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Bestechlichkeit und Untreue als Angeklagter vor dem Richter verantworten müssen. Jetzt hat Roth es sich schriftlich geben lassen, dass er kein Geständnis abgeben muss. Zudem braucht er keine Wiedergutmachungszahlungen an die Stadt Homburg zu entrichten. Stattdessen hat sich der frühere stellvertretende Rathauschef mit dem Gericht darauf verständigt, dass er 6000 Euro an den Verein „Kükenkoje“ überweist: Diese Initiative ist an der Uniklinik Homburg tätig, um Familien mit zu früh geborenen beziehungsweise kranken Babys zu unterstützen. Wenn die 6000 Euro in sechs Monatsraten abgegolten sind, ist das Verfahren endgültig eingestellt. Dann gilt Klaus Roth ganz offiziell als unschuldig. Dem früheren Kommunalpolitiker, der inzwischen im Ruhestand ist, dürfen künftig disziplinarrechtlich weder ein Verweis noch eine Geldbuße oder eine Kürzung des Ruhegehalts mehr ausgesprochen werden. Wenn die „Kükenkoje“ ihr Geld hat und das Verfahren damit abgeschlossen ist, sind dessen Kosten von der Staatskasse zu tragen – mit Ausnahme des Honorars für Roths Verteidiger.

Klaus Roth (CDU) war von 2008 bis 2018 als Bürgermeister der zweite Mann an der Homburger Stadtspitze hinter dem Oberbürgermeister (OB). Damit stand er bis Ende September 2014 hinter OB Karlheinz Schöner (CDU) und dann hinter dessen Nachfolger Rüdiger Schneidewind (SPD). Beide wurden später in anderen Verfahren ihrerseits wegen Untreue verurteilt. Wegen der Untreue-Vorwürfe um die IT-Verkabelung am Homburger Rathaus verweigerte der Homburger Stadtrat dem Bürgermeister Klaus Roth anno 2018 die Wiederwahl für eine zweite Amtsperiode.

„Nach zweieinhalb Jahren endlich Ruhe“

Jetzt sagt Roths Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo, zur RHEINPFALZ, man habe sich mit der Geldauflage einverstanden erklärt, damit der langwierige Prozess ein Ende findet. Nach zweieinhalb belastenden Jahren habe sein kranker Mandant „endlich Ruhe“.

Klaus Roth (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Schillo im September 2021 als Angeklagter vor dem Landgericht Saarbrücken.
Klaus Roth (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Schillo im September 2021 als Angeklagter vor dem Landgericht Saarbrücken.

Der Strafprozess um einen Auftrag, den Roth als Stellvertreter des Homburger Oberbürgermeisters einem Geschäftsfreund aus seiner ehemaligen Firma in Neunkirchen zugeschanzt haben soll, hatte am 29. September 2021 am Saarbrücker Landgericht begonnen. Erschwert durch die Corona-Kontaktbeschränkungen und häufig unterbrochen wegen der Erkrankung des Angeklagten, zog sich das Verfahren bis in den Sommer 2022 hin. Am letzten regulären Verhandlungstag am 14. Juni 2022 wurde der Prozess ausgesetzt. Am 28. Februar 2024 trafen sich Richter Haldor Klos, Oberstaatsanwalt Peter Thome und Roths Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo zu einem „Erörterungsgespräch“. „Dabei haben wir uns auf die Einstellung des Verfahrens verständigt“, schildert Schillo. „Unsere Seite legt Wert auf die Feststellung, dass mein Mandant kein Geständnis ablegt und dass er keine Zahlungen an die angeblich geschädigte Stadt Homburg zu leisten hat.“ Dass nun die „Kükenkoje“ in den Genuss der Geldauflage kommt, sei von Klaus Roth persönlich so vorgeschlagen worden.

„Der schwerste Rechtsverstoß im ,Gesamtkomplex Homburg’ “?

„Die Verteidigung ist stets davon ausgegangen, dass sie dieses Verfahren gewinnen wird“, sagt Schillo. Wegen der schweren Erkrankung des Angeklagten habe er das Verfahren jetzt rasch abschließen wollen. Klaus Roths Ärzte hätten ihn darum gebeten, da ihrem Patienten andernfalls „weitere schwerste Schäden für Leib und Leben“ gedroht hätten.

Die geringe Höhe der Geldauflage und der Verzicht auf ein Geständnis sind für Schillo ein Signal dafür, wie „massiv die Verurteilungsaussichten aus Sicht von Gericht und Staatsanwaltschaft“ zuletzt geschwunden seien. Dabei habe die Staatsanwaltschaft 2021 nach ihrer ersten Anklage noch argumentiert, dass sie in den Vorwürfen gegen Klaus Roth „den schwersten Rechtsverstoß im ,Gesamtkomplex Homburg’ beziehungsweise im Verhältnis zu den Verfahren gegen den OB Schöner und den OB Schneidewind“ sehe. Daher habe die Staatsanwaltschaft anfangs eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie ein frühzeitiges und umfassendes Geständnis von Klaus Roth als Voraussetzung für eine Verständigung angesehen – sowie „eine Schadenswiedergutmachung gegenüber der Stadt Homburg“. Wäre es so gekommen, hätte der frühere Bürgermeister zwingend seine Pensionsansprüche verloren.

Kein Eintrag ins Zentralregister, keine Vorstrafe

Auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigt Sebastian Abel, Richter am Landgericht Saarbrücken, die zunächst vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Klaus Roth per Beschluss vom 25. März. Erfülle der Angeklagte die Auflage, binnen sechs Monaten die 6000 Euro an die gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, werde das Verfahren endgültig eingestellt. Dieses werde dann auch nicht ins Bundeszentralregister eingetragen und stelle somit keine Vorstrafe dar.

Klaus Roth (Mitte) am 25. Juni 2014 als Bürgermeister im Homburger Gewerbegebiet am Zunderbaum. Links die damalige Saar-Wirtscha
Klaus Roth (Mitte) am 25. Juni 2014 als Bürgermeister im Homburger Gewerbegebiet am Zunderbaum. Links die damalige Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger, rechts Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Klaus Roths Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo beklagt, dass sein Mandant „parallel zu dem Strafverfahren durchgehend in der saarländischen Öffentlichkeit vorverurteilt“ worden sei. Diesen Vorwurf richtet er an die saarländischen Medien ebenso wie an die Staatsanwaltschaft, die den Prozess mit „inhaltlich falschen Presseerklärungen“ begleitet habe, ohne die Verteidigung vorab über diese Pressemitteilungen zu informieren. Das saarländische Justizministerium habe gegenüber dem Verwaltungsgericht Saarlouis „die unterbliebene Information der Verteidigung zu den staatsanwaltschaftlichen Presseerklärungen als rechtswidrig eingeräumt und sich hierfür entschuldigt“. Und die Stadt Homburg, so Schillo, habe „unter Verstoß gegen ihre Fürsorgepflichten versucht, an der Belastung von Herrn Roth mitzuwirken, auch in der Öffentlichkeit und durch eine das Strafverfahren unterstützende verwaltungsgerichtliche Klage gegen Herrn Roth“.

Zur Sache: Was Ex-Bürgermeister Klaus Roth vorgeworfen wurde

Vor seiner Zeit als Homburger Bürgermeister hatte Klaus Roth eine IT-Firma in Neunkirchen besessen. Als Roth im November 2008 Bürgermeister wurde, verkaufte er seine Firmenanteile an einen Partner im Unternehmen. 2012 beschlossen die Stadt Homburg und der Saarpfalz-Kreis, ihr gemeinsames Verwaltungsgebäude am Homburger Forum mit einer neuen EDV-Verkabelung auszustatten. Laut Staatsanwaltschaft soll Klaus Roth damals mit seinem alten Neunkircher Geschäftsfreund einen Deal ausgeheckt haben: Demnach sollte er als Bürgermeister dafür sorgen, dass das IT-Unternehmen das Forum verkabeln darf. Zwecks Tarnung sei pro forma ein Dritter als Auftragsnehmer ins Spiel gekommen: Im Rathaus habe Roth eine Homburger Elektrofirma als Auftragnehmer angegeben. Die gut 35.000 Euro, die die Stadt für die Verkabelung ausgab, seien zunächst auf das Konto der Homburger Elektrofirma geflossen und von dort aus – abzüglich eines Honorars von 3500 Euro – aufs Guthaben der Neunkircher IT-Schmiede. Diese wiederum habe später 27.000 Euro an Klaus Roth überwiesen – aufgesplittet in drei Teilbeträge. Verkabelt wurde das Forumsgebäude daraufhin aber nicht.
Staatsanwalt Peter Thome warf Klaus Roth vor, als Amtsträger „einen Vorteil für sich oder einen Dritten“ angenommen und seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Sein Amt als Bürgermeister habe er missbraucht, also Untreue begangen.
Die Verfahren gegen die beiden zunächst mitangeklagten IT- beziehungsweise Elektrounternehmer wurden 2021 gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Zur RHEINPFALZ sagte der Elektrotechniker, dass es auch in seinem Fall „keine Anerkennung einer Schuld“ gegeben habe. Dem Elektromeister wurde seinerzeit die Zahlung von 11.000 Euro an die Stadt Homburg auferlegt; Roths früherer Partner in der IT-Firma musste 30.800 Euro entrichten.

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