Saarbrücken / Neunkirchen RHEINPFALZ Plus Artikel Sinnerthal-Mordprozess: Entsetzen nach Urteil

Der 61 Jahre alte Angeklagte (links), der eine 69-jährige Frau bei Neunkirchen vergewaltigt und erwürgt hatte, ist laut Saarbrüc
Der 61 Jahre alte Angeklagte (links), der eine 69-jährige Frau bei Neunkirchen vergewaltigt und erwürgt hatte, ist laut Saarbrücker Landgericht ein »sexueller Sadist«. Am Mittwoch verurteile ihn das Gericht zu 15 Jahren Haft.

Für das Gericht ist er ein „sexueller Sadist“: Nun ist der 61 Jahre alte Angeklagte zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er eine Rentnerin bei Neunkirchen vergewaltigt und ermordet hatte. Das Gericht hat die geforderte Strafe gemildert – und zieht damit Kritik auf sich.

Die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ machte den Fall bundesweit bekannt: Am 5. September 2023 soll der 61-Jährige eine Rentnerin vergewaltigt, erwürgt, und ihre Leiche in den Sinnerbach geworfen haben. Auf ihrem E-Bike sei die 69 Jahre alte Frau, die früher als Krankenschwester gearbeitet hatte, dem Täter im Neunkircher Stadtteil Sinnerthal begegnet. Für das Landgericht Saarbrücken bestand bei der Urteilsverkündung am Mittwoch kein Zweifel: Der 61-Jährige, der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft ist und bereits knapp 33 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht hatte, ist schuldig.

Unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilte ihn das Gericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Nach seiner Gefängnisstrafe muss der Täter jedoch nicht in Sicherungsverwahrung, hat das Gericht entschieden. Die Oberstaatsanwältin hatte eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik als erforderlich angesehen: „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich“, sagte sie am Dienstag vor einer Woche. Das Gericht sah bei sechs vorangegangenen Fällen die Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung als erwiesen an. Opfer waren damals Kolleginnen in einer Bäckerei und eine Spaziergängerin gewesen.

Gericht mildert Strafe

Das Gericht milderte den Strafrahmen, weil es von einer verminderten Steuerungsfähigkeit ausging. Zudem ordnete es die Unterbringung des 61-Jährigen aus Schiffweiler in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

Die Anklage hatte dem Deutschen vorgeworfen, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt zu haben. Bei dem Mann handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß war. Eine DNA-Probe hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht.

Nachdem der Mann 2020 aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde, sei er binnen kurzer Zeit erneut wegen sexueller Belästigung bei Frauen aufgefallen, hieß es in vorhergehenden Verhandlungen des seit März laufenden Gerichtsprozesses. Angezeigt worden sei er nie – bis es zur Tat im Sinnerthal kam. Am Tag der Tat, als er die 69-Jährige vergewaltigte und erwürgte, habe er zu seiner Bewährungshelferin gesagt: Er würde wieder mit dem Motorroller Waldwege befahren, ohne Angst zu haben, dass er wieder zum Täter werde. Genau das war aber an diesem 5. September im vorigen Jahr wieder passiert.

Gericht: Angeklagter ist sexueller Sadist

Das Gericht folgte der Einschätzung eines Gutachters, dass bei dem Angeklagten eine massive Persönlichkeitsstörung vorliege und er ein sexueller Sadist sei. Sexuelle Erregung könne er nur verspüren, wenn er Frauen körperlich überlegen sei und ihnen Leid zufügen könne. Zu dem Störungsbild passe auch, dass er im Internet gezielt nach K.-o.-Tropfen Ausschau gehalten habe, um Frauen „komplett in seine Herrschaft zu bringen“, so der Vorsitzende Richter. Der Vertreter der Nebenklage sagte, als am Dienstag vor einer Woche die Plädoyers gesprochen wurden, der 61-Jährige sei ein Raubtier, das nach zahlreichen Verurteilungen wieder auf die Menschheit losgelassen worden sei.

Offen bleibe nur, wie er die Rentnerin dazu gebracht habe, auf dem Radweg zu stoppen und sie in seine Gewalt zu bringen: Ob er sie unter einem Vorwand angehalten oder er sie zuvor bedroht habe. Am Tötungsvorsatz habe die Kammer jedoch „keinerlei Zweifel“.

Kritik nach Urteil

Die Verteidigung hatte statt Mord allerdings nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gesehen. Sie hatte deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert, und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Wie die Deutsche Presseagentur (DPA) berichtet, hat das Urteil bei Vertreterinnen des Frauenverbandes „Courage“ für Entsetzen gesorgt. In diesem Frauenverband hatte sich auch das jüngste Opfer des Sexualstraftäters – die 69-jährige Rentnerin – gegen Gewalt an Mädchen und Frauen engagiert. „Wir wären sehr froh, wir könnten in der Rechtsprechung Opferschutz vor Täterschutz durchsetzen“, sagte Mitglied Ingeborg Damaske. Erneut sei es bei diesem Urteil so gewesen, dass der Täter geschont worden sei. Die Rentnerin, eine frühere Krankenschwester, beschrieb sie als „eine sehr lebenslustige lebensbejahende Frau. Sie fehlt uns als Mitstreiterin, als Angehörige, als Freundin, und es ist gar nicht zu ermessen, was dann so ein Urteil bedeutet.“

Anwalt: „Das System funktioniert nicht“

Kritik gab es auch vom Anwalt, der die drei Kinder der ermordeten Frau vertrat. „Das System funktioniert nicht. Es hätten auch noch andere auf die Anklagebank gehört“, kommentierte Mario Seydel gegenüber Journalisten. Etwa die Mitglieder der Strafvollstreckungskammer, die den Täter seinerzeit aus der Sicherungsverwahrung entlassen hätten, oder auch der Gutachter. Problem sei dabei, dass dieser gleichzeitig der Behandler gewesen sei – da sei es eine „selbsterfüllende Prophezeiung“, dass der Angeklagte schließlich als geheilt galt. Als seinen Hauptkritikpunkt bezeichnete Seydel, dass dieser Mann ein sexueller Sadist sei, „und es muss sichergestellt werden für die Frauen, die da draußen sind, dass er nie wieder rauskommt“.

Seine Mandanten könnten die Entscheidung des Gerichts und den Verzicht auf Sicherungsverwahrung nicht verstehen. Mit ihnen werde er nun über eine Revision oder eventuell auch Schadensersatzklage beraten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der seit dem Prozessauftakt im März geschwiegen hatte, verneinte zum Abschluss die Frage des Richters, ob er es annehme.

x