Pirmasens Zur Tatzeit 2,4 Promille

Im Prozess gegen den 44-jährigen Angeklagten, der im August 2014 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit Messerstichen in die Brust attackiert haben soll, wurde gestern vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken der psychiatrische Gutachter gehört.

Der 44-Jährige ist angeklagt, am 5. August 2014, morgens vor sieben Uhr, auf seine Ehefrau in stark alkoholisiertem Zustand mit einem Küchenmesser in die Brust eingestochen zu haben, als diese ihr Auto an ihrer Arbeitsstelle bei Peter Kaiser parken wollte, um zur Arbeit zu gehen. Zwei Beschäftigte der Firma konnten nach ihren Aussagen an diesem Morgen den Angeklagten aus dem Auto ziehen, wegdrängen und unter Kontrolle halten, bis die Polizei kam. Nach Schilderung dieser Zeugen war der 44-jährige stark alkoholisiert. Um sich ein Bild über die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu machen, wurde ein Psychiater hinzugezogen. Der Gutachter schilderte gestern, dass der Angeklagte seit 1992, nachdem er nach Deutschland gekommen war, mit Freunden Bier und Wodka trank. Seinen Alkoholkonsum habe er fortan gesteigert, so der Mediziner. Im Laufe der Jahre sei es zum Zerwürfnis in seiner Ehe gekommen. „Er hat immer mehr Alkohol getrunken und zuletzt eineinhalb Liter falschen Wodka am Tag konsumiert“, so der Zeuge. Führerschein verloren – Arbeit verloren. Zur Tatzeit wurden bei ihm über 2,4 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Dass er sich in dieser Nacht an nichts mehr erinnern könne, widerspreche den Angaben der Zeugen, so der Gutachter. Auch das ärztliche Untersuchungsergebnis bei der Blutentnahme eine Stunde nach dem Vorfall spräche dagegen. Trotz dieses hohen Alkoholisierungsgrades geht der Gutachter davon aus, dass bei dem Angeklagten keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit vorlägen. Seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt sehe er aber als erforderlich, sagte der Mediziner. In seinem Vorstrafenregister, das im Anschluss von der Vorsitzenden Richterin vorgetragen wurde, spiegelt sich der ständig steigende Alkoholkonsum beim Angeklagten wider. Viermal wurde er seit 1996 meist mit über zwei Promille Alkohol im Blut beim Autofahren erwischt – sowohl bei bloßen Trunkenheitsfahrten als auch bei Unfällen mit dem Auto. Der Angeklagte soll etwa vier Stunden vor der Messerattacke auf dem Parkplatz mit über 2,5 Promille nach einem Verkehrsunfall in Kröppen geflüchtet sein. Kurz vor sieben Uhr habe er dann mit drei Messerstichen seine Ehefrau verletzt, weswegen er sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Am 8. April sollen in dem Prozess vor der großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken die Plädoyers gesprochen werden. (wuk)

x