Pirmasens Prozess: Wie eine Frau unbeabsichtigt zur Geldwäscherin wurde

Das Gericht sah den Vorwurf der Geldwäsche bestätigt.
Das Gericht sah den Vorwurf der Geldwäsche bestätigt.

Sie wollte von den Leistungen des Amtes, vom Bürgergeld, weg, vielleicht auch einen Mann kennenlernen. Nun hat das Pirmasenser Amtsgericht die 45-jährige Frau wegen Geldwäsche verurteilt und sie hat einen Haufen Schulden.

Im März vergangenen Jahres lernte die heute 45-Jährige über einen Messenger-Dienst im Internet einen Mann kennen, der sich als Manager ausgab und mit ihr über britische Handynummern kommunizierte. Sie habe damals Arbeit gesucht, sagte die Frau vor Gericht. Sie hätten sich aber auch über private Sachen unterhalten. Und sie hätten Herzchen und Rosen im Internet hin- und hergeschickt, merkte die Richterin an. Schließlich habe der Mann sie zu einem Geschäft überredet, nachdem sie zuerst abgelehnt habe.

Zwischen April und Juli 2022 ließ die Angeklagte es zu, dass Gelder auf ihr Bankkonto überwiesen wurden. Damit kaufte sie laut Anklage Bitcoins und überwies diese auf Paysafekonten. Teilweise durfte sie einen geringen Betrag als Provision für sich behalten. Die Frau eröffnete auch weitere Konten bei verschiedenen Banken, auf die Gelder eingingen, mit denen sie Bitcoins kaufte und weiterüberwies. Die Anklage listete neun Transaktions-Fälle über einen Gesamtbetrag von fast 50.000 Euro auf. Das sei aber nur ein Ausschnitt der Taten, betonte die Richterin.

Angeklagte nimmt Medikamente gegen Schizophrenie

Die entscheidende Frage war nun: Hatte die Angeklagte erkannt, dass die Gelder aus nicht ganz legalen Vortaten stammten? Ihr sei klar geworden, dass etwas nicht stimme, räumte die 45-Jährige vor Gericht ein. Sie habe die Sache stoppen wollen, dass die Gelder nicht weiterfließen. Aber sie sei aus der Sache nicht mehr herausgekommen, sagte sie. Der Manager verlangte noch 14.000 Euro von ihr und habe gedroht, dass ihren Eltern und Kindern etwas passiert, wenn sie nicht zahle. Auch seien Gelder bei ihr gepfändet worden. Die Richterin erläuterte, dass die Staatsanwaltschaft versucht habe, Geld sicherzustellen.

Zur Sprache kam auch, dass die Frau zeitweise unter gesetzlicher Betreuung stand und gegen eine chronische Schizophrenie Medikamente nehmen muss. Ihr Verteidiger zweifelte, ob die Frau deshalb überhaupt in der Lage war, das Illegale zu erkennen und ab wann sie es erkannt hatte. Deshalb plädierte er auf Freispruch.

Richterin: Geld fällt nicht vom Himmel

Das sahen Staatsanwaltschaft und Gericht aber anders. Geld falle nicht vom Himmel, betonte die Richterin. Die Angeklagte habe sich überreden lassen, als Finanzagentin zu fungieren und Gelder weiterzuleiten. Sie habe eine falsche Entscheidung getroffen. Aber die Richterin wies auch auf die beträchtliche Höhe des erhaltenen Geldes hin und den Zeitraum von drei Monaten. Teilweise sei die Frau selbst zum Opfer geworden. In der Strafhöhe blieb die Richterin am untersten Strafrahmen: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro, also 1200 Euro. Aber das Gericht ordnete auch die Einziehung von fast 50.000 Euro als Wertersatz für die auf ihre Konten erhaltenen Geldbeträge an. Die 45-Jährige nahm das Urteil an.

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