Pirmasens Nothammer-Attacke

Ein heute 21-Jähriger, der am 27. August 2017 einen anderen Mann in dessen Wohnung in Pirmasens mit einem Nothammer attackiert haben soll, wurde am Mittwoch vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der heute 25-jährige Geschädigte berichtete, als er gegen 23 Uhr auf Klopfgeräusche hin seine Wohnungstür geöffnet habe, habe er noch eine Frau gesehen, sie habe auf ihn gezeigt und habe dann unten gewartet. Sofort habe ihm ein Mann mit einem Nothammer einen Schlag versetzt. Der Schläger habe ihm vorgeworfen, er wolle sein Mädchen haben. Vor Gericht erklärte der 25-Jährige: „Ich erkenne den Angeklagten heute nicht als Angreifer“. Er habe ihn nur mal in der Stadt gesehen. Staatsanwältin Claudia Fess und Jugendrichter Mark Edrich waren überzeugt, dass der Angeklagte der Angreifer mit dem Nothammer war, auch wenn der Verletzte ihn nicht wiedererkannt hatte. Aber die Details der einzelnen Erzählungen würden zusammenpassen. „Details, die keine Zweifel an der Täterschaft ergeben“, erläuterte Edrich. Der Richter billigte dem Angeklagten aber mildernde Aspekte zu und hielt eine Haftstrafe gegen den nicht Vorbestraften für „nicht unerlässlich“. Letztlich verurteilte er den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldauflage von 300 Euro gefordert. Der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x