Pfalz-Ticker Koalition setzt Wahlrechtsreform durch

Nach jahrelangen ergebnislosen Debatten über eine Verkleinerung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der
Nach jahrelangen ergebnislosen Debatten über eine Verkleinerung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgesetzt.

Nach jahrelangen ergebnislosen Debatten über eine Verkleinerung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgesetzt. FDP, Linke und Grüne lehnten den Entwurf von CDU/CSU und SPD am Donnerstag strikt ab, weil er aus ihrer Sicht völlig untauglich ist, um die angestrebte Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsenen Parlaments zu erreichen. Die Koalitionsfraktionen brachen mit ihrem Vorgehen auch mit der Tradition, Änderungen am Wahlrecht möglichst mit breiter Mehrheit zu verabschieden.

281 Nein-Stimmen

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde mit 362 Ja- und 281 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. CDU/CSU und SPD haben zusammen 398 Sitze im Bundestag. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken fand ebenso keine Mehrheit wie ein AfD-Entwurf.

FDP, Linke, Grüne und AfD konnten sich auch durch ein am Donnerstag bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt fühlen. Es bescheinigt dem Modell von CDU/CSU und SPD eine nur geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es darin. Die Regelungen hätten also „eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht“. Die Normgröße des Bundestags beträgt 598 Sitze.

Größere Reform erst 2025

Nach dem Koalitionsentwurf soll es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Eine größere Reform - dann auch mit einer Reduzierung der Wahlkreise - soll es nach dem Willen der Koalition erst für die Wahl 2025 geben. Dazu soll eine Reformkommission aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern eingesetzt werden, die spätestens bis zum 30. Juni 2023 ein Ergebnis vorlegen soll.

Den Kommentar von RHEINPFALZ-Chefredakteur Michael Garthe zu diesem Thema lesen Sie hier.

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