Pfalz Kirchengericht: Presbyter müssen Führungszeugnis vorlegen
Die Evangelische Kirche der Pfalz darf von Presbyteriumsmitgliedern zur Missbrauchsprävention erweiterte Führungszeugnisse verlangen. Die Null-Toleranz-Strategie der Landeskirche gegen sexuelle Gewalt mache diese Regelung erforderlich, hat ihr Verfassungs- und Verwaltungsgericht jetzt in Neustadt geurteilt.
Geklagt hatten vier Presbyter aus Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis). Die Kläger stellten klar, dass sie das Ziel der Landeskirche, vor sexueller Gewalt zu schützen, ausdrücklich unterstützten. Gleichwohl sahen sie es als unverhältnismäßig an, von allen Presbytern ein Führungszeugnis zu verlangen. Dies komme einer Vorverurteilung gleich. Es reiche aus, wenn nur die Presbyter Zeugnisse vorlegten, die im Amt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Da ein Presbyterium mit einem Pfarrer gemeinsam eine Kirchengemeinde leite, habe es entscheidenden Einfluss darauf, wie mit Missbrauchsfällen umgegangen werde, erläuterte der Vorsitzende des Kirchengerichts, Harald Jenet. Daran werde deutlich, wie wichtig es sei, von Presbytern unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit ein Zeugnis zu verlangen.