Bahn Gericht erlaubt Lokführer-Streik endgültig

Die GDL darf streiken.
Die GDL darf streiken.

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Im Personenverkehr soll der Streik nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen um 2 Uhr beginnen. Das Streikende ist für Freitagabend, 18 Uhr, angekündigt. Im Güterverkehr hat der Streik bereits am Dienstag um 18 Uhr begonnen.

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