Pandemie Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober
Die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen weiter in Bus und Bahn eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Das sieht eine neue Corona-Verordnung vor, die am 1. Oktober in Kraft tritt.
Im öffentlichen Personenfernverkehr wird es deutschlandweit ebenfalls eine Maskenpflicht geben, für Reisende ab 14 Jahren ist dort eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Auch in Arztpraxen müssen Besucher und Patienten deutschlandweit eine FFP2-Maske tragen. Gleiches gilt für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen und für Besucher. Sie müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen. In den Krankenhäusern speziell in Rheinland-Pfalz sind Personen mit Impf- oder Genesenennachweis von dieser Testpflicht jedoch ausgenommen.
Wie das Gesundheitsministerium des Landes auf Anfrage mitteilte, gilt der Impfschutz zum einen nach drei Einzelimpfungen als vollständig. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein. Zum anderen gilt dieser Status auch nach zwei Einzelimpfungen, allerdings nur unter einer der folgenden Bedingungen:
- Nach einer Corona-Erkrankung muss ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung vorliegen.
- Es muss eine mittels PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung gegeben haben.
- Es muss eine mittels PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung gegeben haben und seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Sollte sich laut des Gesundheitsministeriums die Infektionslage im Herbst und Winter deutlich verschlechtern, kann Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen erlassen.