Neustadt Sportschütze soll kein Großkaliber schießen dürfen

Waffenbesitzkarte mit Waffe und Munition, hier ein Symbolbild.
Waffenbesitzkarte mit Waffe und Munition, hier ein Symbolbild.

Die Stadt will einem Neustadter Sportschützen nur eine Waffenbesitzkarte ausstellen, wenn der Mann sich zuvor von einem Psychologen untersuchen lässt und dieser kein Aggressionspotenzial mehr sieht.

Andreas Bauer, der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, ersparte es sich, alle Vorstrafen aufzuzählen, die das Bundeszentralregister über einen Neustadter auflistet: „Das sind zehn Einträge. Üble Nachrede, Trunkenheit im Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Betrug, zweimal Haftstrafen, das ist wirklich eine Biografie, wie man sie nicht oft sieht.“ Der Sportschütze war nicht anwesend und wurde durch seinen Anwalt vertreten. Dieser verwies darauf, dass die letzte Verurteilung aus dem April 2006 stammte und sein Mandant daher seit über elf Jahren straffrei sei. Deshalb dürfe ihm die Waffenbesitzkarte nicht verweigert werden. Die Stadtverwaltung legte aber nach. Sie hatte sich nämlich vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eine Liste des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters besorgt, die sämtliche Kontakte mit Staatsanwaltschaften aufführt. Da kommt der Neustadter auf 27 Einträge. Der jüngste Eintrag stammt aus dem Jahr 2015 wegen einer Bedrohung. Bei dem Verfahren sei es zu einer zivilrechtlichem Lösung gekommen, weshalb es eingestellt worden sei, so der Anwalt. „In vielen anderen dieser Verfahren war mein Mandant nur Zeuge“, erklärte der Anwalt, versprach aber auch, mit dem Sportschützen nochmals zu reden, ob er sich nicht doch eine psychologische Untersuchung vorstellen könne. Der zuständige Mitarbeiter verteidigte die Haltung des Ordnungsamts: „Aus den Akten ergibt sich ein solch großes Aggressionspotenzial in der Vergangenheit, dass wir von einem Experten für Waffenrecht ein Gutachten brauchen, dass keine Gefahr mehr besteht.“ Mit der beantragten Waffenbesitzkarte dürfe der Sportschütze großkalibrige Waffen transportieren. Er habe ihm vergeblich geraten, sich doch auf das Schießen mit der Luftpistole zu konzentrieren oder eben das Gutachten anfertigen zu lassen. Es gebe dafür Experten in Kaiserslautern und Mannheim – „das ist ein ähnliches Verfahren wie bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn Alkoholiker ihren Führerschein wieder wollen.“ Die Kosten würden bei etwa 600 Euro liegen. Der Sportschütze hatte auch einen Sprengstoffschein beantragt, um sich die Munition künftig selbst herzustellen. „Die Maschine, die er dazu braucht, kostet auch mindestens 600 Euro. Da soll er das Geld doch erst in das Gutachten stecken“, so der Mitarbeiter des Ordnungsamts. Vor einer Verkündung der Entscheidung will Andreas Bauer nun abwarten, ob der Sportschütze von selbst Einsicht zeigt.

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