Neustadt Kaum Konkretes zu aktuellen Planungen

Viele Fragen, wenige Antworten: Neben der Zwischenbilanz des Klimaschutzmanagers (wir berichteten) gab es kaum Neuigkeiten bei der jüngsten Sitzung des Feld-, Wald- und Umweltschutzausschusses (FWU). Noch sind keine konkreten Planungen für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen in Angriff genommen worden.

Konkrete Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Pfalzmühle und Obermühle beziehungsweise Industriegebiet, die sogenannte Variante H 4 (wir berichteten mehrfach), gibt es bisher nicht. Diese Variante sieht Maßnahmen wie die Vertiefung, Verlagerung des Bachbetts am Rehbach oder den Bau von Dämmen vor. Umsetzen muss die Maßnahme der Landkreis Bad Dürkheim, da der Rehbach als Gewässer II. Ordnung in dessen Zuständigkeit fällt. Ebenfalls Teil der Variante H 4 ist der Bau von Dämmen am Industriegebiet, hierfür ist die Gemeinde verantwortlich. Nach Angaben des Umweltdezernenten Dieter Schuhmacher (SPD) sollen dazu die Ergebnisse einer Studie des Büros BGS Darmstadt nach mehreren Terminverschiebungen in Kürze vorliegen. Da bereits im vergangenen Jahr eine Studie von BGS zur Entscheidung für H 4 führte, wollte Barbara Schuster (Grüne) die konkrete Fragestellung der ausstehenden Studie wissen. Darauf werde er nicht eingehen, dies sei bereits in den Gremien gewesen, so Schuhmacher. Bisher gebe es weder von Seiten des Kreises noch der Gemeinde konkrete Planungen oder Vorarbeiten. Grundsätzlich seien die Planungsträger auch die Kostenträger. Wenn die Gemeinde Maßnahmeträger sei, würden die Projekte über den kommunalen Haushalt finanziert. Dabei sei die Gemeinde gehalten, Einnahme- und Zuschussmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Dazu müssten die Maßnahmen ausgearbeitet werden und Planungsreife besitzen. Für die Maßnahmen zwischen Obermühle und Pfalzmühle seien umfangreiche Abstimmungen mit dem Kreis als Planungsträger und der Gemeinde notwendig, so Schuhmacher. Aussagen über die zeitliche Planung seien derzeit nicht möglich, die Information der Öffentlichkeit erfolge parallel zur Bearbeitung und Beratung in den Fachausschüssen. Sobald die Studie vorliege, werde diese auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht, sicherte Schuhmacher zu. Auch Fragen zur Neuregelung des Landeswassergesetzes könnten derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da noch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich seien. Abgelehnt wurde ein Dringlichkeitsantrag von Dieter Sauerhöfer (HLL). Bereits am 22. Dezember 2014 habe die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) den Entwurf des Zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016 bis 2021 nach dem Wasserwirtschaftsplan veröffentlicht und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Einwendungsfrist ende am heutigen Montag. Bisher habe die Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben. Trotz Anmeldung habe Schuhmacher nicht an einer entsprechenden Öffentlichkeitsveranstaltung Ende April in Lachen-Speyerdorf teilgenommen, so der Vorwurf Sauerhöfers. Schuster und Sauerhöfer verwiesen auf die Dringlichkeit, Helmut Defren (SPD), Renate Armbrust und Regina Schmitt (beide CDU) lehnten dies vehement ab. „Wenn Handlungsbedarf besteht, dann machen wir das noch“, entschied Schuhmacher. Aufgrund der zuletzt kritischen Berichterstattung über die Folgen des Einsatzes der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) sollen sowohl ein Vertreter der KABS als auch alternative Meinungen bei einer Veranstaltung gehört werden. Ein ganzer Fragenkatalog zu folgenden Themen blieb unbeantwortet: landwirtschaftliche Brunnen und Beregnungsanlagen; Grundwassersituation der Gemeinde; Wasserqualität des Landwehrgrabens (Vergiftungen); Gewässerrandstreifen und Gewässerlageplan (Graben nördlich der Obermühle, Rückhaltebecken im Bereich Schwimmbad), bauliche Errichtung an Gewässern, Nutzung von Trinkwasser auf den Friedhöfen; Nitratbelastung von zugelassenen Brunnen. Die Fragen sollen in einer der nächsten Sitzungen beantwortet werden. (uhk)

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