Neustadt Hoher Sichtschutz für Garten erlaubt

Die Besitzer eines Einfamilienhauses im Wohngebiet Rittersbüschel in Lachen-Speyerdorf dürfen über eine Länge von 26 Metern einen zwei Meter hohen Sichtschutz für ihren Garten errichten. Das ist das Ergebnis eine Sitzung des Stadtrechtsausschusses.

„Wir hatten dort Feuerdorn-Hecken gepflanzt, die in die Jahre gekommen sind. Für die Pflege haben wir weniger Zeit, gleichzeitig soll uns nicht jeder in den Garten schauen“, begründete das Ehepaar den Bauantrag für die zwei Meter hohen Beton-Elemente. Die Bauordnungsabteilung hatte das Vorhaben abgelehnt, weil der Bebauungsplan nur Einfriedungen bis zu einer Höhe von einem Meter erlaube. Rechtsamtsleiter Andreas Bauer schaute sich den Bebauungsplan von 1981 genauer an und entdeckte, dass diese Vorgabe bei Eckgrundstücken nur für eine Seite gilt. Da es schon auf der Seite mit der Eingangsfront des Hauses keine Einfriedung gebe, gelte darüber hinaus die Landesbauordnung und folglich sei ein zwei Meter hoher Sichtschutz selbst ohne Baugenehmigung möglich. Die Hausbesitzer hatten zuvor auf vergleichbare Einfriedungen in der Nachbarschaft verwiesen. Außerdem erklärten sie, beim Material mit sich reden zu lassen und nicht auf Beton zu bestehen. Andreas Bauer sagte dazu: „Das ist eine Geschmacksfrage. Dafür sind wir nicht zuständig. Sie dürfen bauen. Zum Material gibt es keine Vorgaben.“ Die Vertreterin der Bauordnungsabteilung kündigte an, ihren Bescheid zurückzunehmen. Sie begründete das ursprüngliche Nein mit dem Votum des Ortsbeirates, der sich gegen das Vorhaben ausgesprochen hatte. Andreas Bauer erinnerte daran, dass der Ortsbeirat nur formal gehört werde und keine Entscheidungsbefugnis habe. Es gebe keine Rechtsgrundlage, das Vorhaben abzulehnen. Ortsvorsteher Claus Schick nahm das Ergebnis gelassen auf. „Wir war nach einer Ortsbesichtigung nicht unbedingt dagegen, wollten uns aber rechtlich absichern und kein Fass aufmachen, so nach dem Motto, der Ortsbeirat ist dafür und jetzt baut hier jeder eine Mauer.“ Nach der Sitzung des Rechtsausschusses wüssten nun alle Anwohner bescheid. Ob Einfriedungen in der Nachbarschaft irgendwann illegal errichtet seien, wisse er nicht. „Das ist nicht meine Aufgabe. Dafür gibt es bei der Stadtverwaltung eine Bauordnung“, so der Ortsvorsteher.

x