Neustadt Asylbewerber muss zahlen

Rund 2900 Euro Schadenersatz muss ein Radfahrer zahlen, der im September 2017 auf einem Wirtschaftsweg zwischen dem Maikammerer Wasgau-Markt und dem Verkehrskreisel einer Südpfälzerin in das Auto gefahren ist. Der Radfahrer habe Schuld an dem Unfall, weil er die Vorfahrtsregel nicht beachtet habe, so die Entscheidung von Zivilrichterin Isabelle Breuers-Mägly in einem Verfahren am Amtsgericht Landau.

Der Unfall hatte unter anderem in den sozialen Netzwerken einigen Wirbel ausgelöst (die RHEINPFALZ berichtete). Auch deshalb, weil der Radfahrer, ein syrischer Asylbewerber, keine Haftpflichtversicherung hat. Die Autofahrerin hat den Asylbewerber verklagt, nachdem der über seinen Rechtsanwalt Ulrich Thiers erklärt hatte, die Autofahrerin sei schuld an der Kollision und er deshalb nicht bereit, für den Schaden an dem Auto aufzukommen (die RHEINPFALZ berichtete am 14. Oktober 2017). Thiers hatte außerdem angekündigt, dass er für seinen Mandanten Schmerzensgeld von der Autofahrerin fordern werde. Wie Dirk Parniewski, Anwalt der Südpfälzerin, berichtet, habe er sich im Auftrag der Frau erst um eine gütliche Regelung bemüht. Da dies keinen Erfolg gehabt habe, habe man eine Klage auf Schadenersatz eingereicht. Eine Klage auf Schmerzensgeld sei von der Gegenseite zwar mehrfach angekündigt, aber nie eingereicht worden. Die Autofahrerin hatte nach eigenen Angaben auf einem Grünstreifen an dem Wirtschaftsweg kurz gehalten. Als sie wieder habe losfahren wollen, sei der Radfahrer „um die Ecke geschossen und mir in das Auto gerannt“. Der Radfahrer sei so schnell gefahren, dass er nicht mehr habe bremsen können. Der Radfahrer sagte, er habe das Auto nicht gesehen, weil ihm an einer Kreuzung stehende „Bäume“ die Sicht versperrt hätten. Das Auto sei bei dem Zusammenprall gefahren. Dafür gab es laut der Polizei keine Hinweise. Dagegen hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Radfahrer in der Rechtskurve zu weit links und zudem sehr schnell gefahren sei. Dass die Südpfälzerin mit ihrem Auto nicht auf den Wirtschaftsweg gedurft hätte, spiele keine Rolle, so die Richterin. Der Radfahrer hätte generell darauf achten müssen, ob ein anderes Fahrzeug komme, das Vorfahrt habe. Auch auf einem Wirtschaftsweg müsse man mit anderen Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Landwirten, rechnen. Weil er dies nicht gemacht habe, trage er die Schuld an dem Unfall. Der Asylbewerber hatte gesagt, er sei davon ausgegangen, dass es sich um einen Weg handele, auf dem nur Radfahrer fahren dürften. Doch auch dann hätte er sich an die Vorfahrtsregel halten müssen. Gegen das Urteil kann innerhalb von vier Wochen Berufung eingelegt werden. Parniewski teilt auf Anfrage mit, dass er diese Frist abwarten werde. Wenn das Urteil rechtskräftig werde und der Asylbewerber dann nicht zahle, werde er ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Der Radfahrer wurde auch dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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