Neustadt 56 anerkannte Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde

Die Flüchtlingszahl in der Verbandsgemeinde Maikammer hat sich seit August 2016 bis zum Februar dieses Jahres von 78 auf 92 erhöht. Die Flüchtlinge stammen aus zehn Nationen, überwiegend aus Pakistan, Somalia, Syrien und Afghanistan.

Über die aktuelle Situation informierten der Arbeitskreis Flüchtlinge Maikammer sowie die Verbandsgemeinde Maikammer am Mittwoch im Rathaus unter der Moderation des Ersten Beigeordneten Joachim Anton. Ehrenamtler Heiko Tessmann hat den Abend seitens der Arbeitsgemeinschaft Flüchtlinge organisiert. Auf der mit rund 35 Interessierten gut besuchten Veranstaltung erläuterte Sven Koch, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice in der Verbandsgemeinde, wie es sich vor allem mit den Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge verhält: „Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen und einen Asylantrag stellen, sind sie Asylbewerber. Wenn der Antrag genehmigt wird, sind sie anerkannte Flüchtlinge. Dieser Status hat Auswirkungen auf die Unterbringung in der Gemeinde“, erklärte Koch. „Während Asylbewerber über das Landesaufnahmegesetz für Rheinland-Pfalz von uns als Gemeinde untergebracht werden müssen, sind sie als anerkannte Flüchtlinge verpflichtet, sich selbst eine Wohnung zu suchen“, so Koch. Das laufe aber in der Realität so nicht ab. Wenn ein Flüchtling komme, werde er in eine Unterkunft eingewiesen. Nachdem das Bundesamt für Migration ihn als Flüchtling anerkannt habe, ändere sich demnach sein Status. Mit der Anerkennung sei er eigentlich verpflichtet, die Unterkunft zu verlassen und sich eine eigene Wohnung zu suchen. Das sei aber in den meisten Fällen nicht umsetzbar. Formell werden die anerkannten Flüchtlinge von der Verbandsgemeinde deshalb als Obdachlose registriert und in eine Wohnung eingewiesen. Faktisch ändere sich an der Wohnsituation nichts, nur am Rechtsstatus, erläuterte Koch. Die anerkannten Flüchtlinge könnten sich dann aber selbst auf Wohnungssuche begeben. Die Wohnungen für Asylbewerber bekomme die Verbandsgemeinde Maikammer über den freien Markt. In der Regel seien das Privateigentümer, die eine Wohnung zur Miete anbieten. Mit dem Vermieter schließt die Verbandsgemeinde dann den Mietvertrag, so wie jede Privatperson auch. Die Personen werden dann von Ehrenamtlichen oder Mitarbeitern der Verbandsgemeinde in die Wohnungen eingewiesen und mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut gemacht. So kennen manche nicht das System der geordneten Müllentsorgung. Sowohl die Ehrenamtlichen der Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingshilfe als auch die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung nehmen dann auch regelmäßig die Unterkünfte in Augenschein. So gebe es „wenig bis fast keine“ Beschwerden von den Vermietern und Nachbarn. Es werden weiter Wohnungen gesucht, um sie an die anerkannten Flüchtlinge zu vermitteln, die dann selbst den Mietvertrag mit dem Vermieter eingehen. „Mit der guten Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeinde und den Ehrenamtlichen sind wir gut aufgestellt, um den Herausforderungen begegnen zu können“, so Koch. Von den insgesamt 56 anerkannten Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde Maikammer sind 40 erwachsen, 16 Kinder. |stgi

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