Ludwigshafen Videobeweis in der B-Klasse?

«LUDWIGSHAFEN.» Abbruch. Videobeweis. Fortsetzung der Partie. Abpfiff. Protest. Mit diesen Schlagworten könnte man den Verlauf der Begegnung der Fußball-B-Klasse Rhein-Pfalz Süd zwischen dem KSV Amed Ludwigshafen und dem SV Schauernheim (2:1) am vorvergangenen Sonntag beschreiben. Klar ist: Fortsetzung folgt, denn Schauernheim hat Einspruch eingelegt.

Wie der Vorsitzende der Schauern-heimer, Jochen Handrich, berichtet, hat es im Duell des Spitzenreiters gegen den punktgleichen Tabellenzweiten nach rund einer Stunde ein Wortgefecht zwischen einem Amed-Spieler und einem SVS-Akteur gegeben. „Es war eine verbale Auseinandersetzung, keiner hat den anderen geschlagen“, sagt Handrich, der selbst mitspielte. Der aus Mannheim kommende Schiedsrichter habe dennoch signalisiert, dass er die Partie abbrechen würde. „Er hat keine Roten Karten gezeigt, sondern sofort abgebrochen“, ergänzt Thomas Höhn, der Spielleiter der Schauernheimer, die zu diesem Zeitpunkt 0:1 zurücklagen. Nach Schauernheimer Darstellung war der Unparteiische schon auf dem Weg in Richtung Umkleidekabine, als ihn die Gäste dazu bewegen konnten, sich die Handyaufnahmen eines SVS-Anhängers anzuschauen, auf denen die Szene, die zum Abbruch führte, zu sehen war. „Der Schiedsrichter hat sich die Bilder angeschaut. Davon haben wir Fotos“, sagt Schauernheims Spielertrainer Manuel Lochbrunner. Der Referee hat vermutlich festgestellt, dass er nicht alle Mittel ausgeschöpft hat, um einen Spielabbruch zu vermeiden. Jedenfalls wurde die Partie fortgesetzt. „Beide Teams haben dem zugestimmt“, erklärt Höhn. Amed-Spielleiter und Trainer Mehmet Öztürk war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Schiedsrichter sind gehalten, bei laufenden Verfahren Dritten keine Auskunft zu geben. Die Partie wurde also wieder angepfiffen. Amed erhöhte auf 2:0, der SVS verkürzte. Wie die Gäste mitteilten, habe der Unparteiische bereits nach 83 Minuten das Spiel abgepfiffen. „Sieben Minuten zu früh, zudem gab es noch eine mehrminütige Spielunterbrechung, in der ein verletzter Amed-Spieler behandelt worden ist. Auch diese Zeit ist nicht nachgeholt worden“, betont Höhn. Damit sei dem SVS die Möglichkeit genommen worden, noch den Ausgleich zu erzielen. Nach der Begegnung hat der SV Schauernheim in einer schriftlichen Stellungnahme Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. „Wir protestieren nur, weil der Schiedsrichter keine 90 Minuten hat spielen lassen. Aber nicht wegen eines eventuellen Videobeweises. Das spielt für uns keine Rolle, denn wir haben ja darauf gedrängt, weiterzuspielen“, verdeutlicht Spielleiter Höhn. Wie es weitergeht, verrät Staffelleiter Klaus Hilbrecht: „Ich habe den KSV Amed aufgefordert, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Dann werde ich die beiden Berichte an die Gebietsspruchkammer Vorderpfalz des Südwestdeutschen Fußballverbands weiterleiten.“ Danach wird es wohl eine mündliche Anhörung der Beteiligten geben. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob sich der Schiedsrichter von äußeren Einflüssen hat leiten lassen, die Partie wieder anzupfeifen. Ein sogenannter Videobeweis ist in Amateurklassen nicht zulässig. Bei einem ähnlich gelagerten Fall in der Westpfalz war die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorgelegen hat und hat die Partie neu angesetzt. Doch jeder Fall ist anders. Der Ausgang ist offen, genauso wie bei einem Fußballspiel auf dem grünen Rasen.

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