Ludwigshafen
Stadt schweigt, wer von Gewerbesteuerrückzahlung profitiert
„Zu steuerlichen Fragen einzelner Unternehmen darf die Stadtverwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskünfte geben“, heißt es auf Anfrage. Die insgesamt 171 Millionen Euro Rückerstattung verteilen sich auf zwei Tranchen: Von Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro hat die Stadt nach eigenen Angaben durch Änderungsbescheide vom Finanzamt Ludwigshafen erfahren, die der Verwaltung im Spätsommer von der Behörde zugestellt worden seien. Daraufhin wurde im September ein Nachtragsetat vom Stadtrat aufgestellt und beschlossen.
Einige Wochen später erfuhr die Stadtverwaltung nach ihrer Darstellung in einem Gespräch mit Vertretern des Finanzamts von zusätzlichen zu leistenden Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von 126 Millionen Euro. Bislang habe die Stadt vom Finanzamt noch keine Änderungsbescheide erhalten, auf die sich die Gewerbesteuerrückzahlungen beziehen. Vorsorglich brachte Kämmerer Andreas Schwarz (SPD) deshalb im Oktober einen zweiten Nachtragsetat ein, um das Geld für die Rückzahlungen bereitzustellen, die wohl ab dem kommenden Jahr anstehen.
Ausmaß unklar
Wie viele Gerichtsverfahren es wegen Gewerbesteuerrückerstattung gibt oder gegeben hat, ist unklar. Bekanntgeworden ist ein Rechtsstreit zwischen der BASF und dem Finanzamt Ludwigshafen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob eine Kartellstrafe der EU-Kommission gegen den Chemiekonzern dessen zu versteuernden Gewerbeertrag mindert oder nicht. Der Streit schwelt seit einigen Jahren. Ein rechtskräftiges Urteil ist nicht in Sicht. Der Mannheimer Steuerexperte Heinrich Braun wirft die Frage auf, warum die Stadt dafür Rückstellungen bilden will: „Es ist noch nichts zu bezahlen, es gibt noch keine Entscheidung. Es ist offen, ob die BASF recht bekommt.“Die Stadt verweist darauf, dass sie nach den Hinweisen des Finanzamts verpflichtet sei, Rückstellungen zu bilden.
Fest steht: Falls ein Urteil zugunsten der BASF fallen sollte, wäre dieser Fall aber nur für einen Teil der Rückzahlungsforderungen verantwortlich. Worauf die restlichen Rückforderungen zurückzuführen sind, bleibt offen. „Zu Steuerverfahren darf die Stadt keine Auskünfte geben, die auf einzelne Steuerpflichtige zurückführen könnten. Wir verweisen auf das Steuergeheimnis“, lässt Kämmerer Schwarz über einen Sprecher mitteilen.