Mannheim Fall von Vogelgrippe bestätigt

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Bei einer am 25. Januar in Mannheim aufgefundenen Kanadagans hat das zuständige Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, am Donnerstag den Verdacht auf das hochpathogene Geflügelpestvirus bestätigt. Am Freitag wurde der Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Wildgans wurde auf dem Gelände des Luisenparks entdeckt, gehöre aber nicht zum dortigen Tierbestand. Daher habe der Fund aktuell keinerlei Auswirkungen auf die dort gehaltenen Vögel, so die Stadt Mannheim.

Keine Aufstallungspflicht

In Abstimmung mit den ebenfalls von Fällen betroffenen benachbarten Kreisen Karlsruhe (Stadt) und Heidelberg sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ordnet die Stadt Mannheim zum jetzigen Zeitpunkt – vor dem Hintergrund des bisherigen Einzelfunds – keine Aufstallungspflicht an. Das heißt, es gibt aktuell keine Verpflichtung für Geflügelhalter, ihre Tiere in überdachten Stallungen zu halten, um einen möglichen Kontakt zu infizierten Wildvögeln oder deren Exkrementen zu vermeiden. Allerdings behält sich die zuständige Behörde vor, eine entsprechende Verpflichtung zur Aufstallung zu verhängen, falls weitere Fälle festgestellt werden sollten. Um dies zu vermeiden, fordert die Stadt alle GeflügelhalterInnen auf, die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Sie empfiehlt zudem eine vorübergehende freiwillige Aufstallung.

Übertragungsrisiko auf Menschen sehr gering

Bezüglich einer Übertragung des Virus auf den Menschen wird das Risiko laut Robert-Koch-Institut als sehr gering und nur bei sehr engem Kontakt mit den betroffenen Tieren eingeschätzt. Auch der Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern sei unbedenklich. Verendete oder kranke wildlebende Wasser- und Greifvögel sollen dem Veterinärdienst per E-Mail an Veterinaerdienst@Mannheim.de oder telefonisch unter 0621/293-6361 gemeldet werden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Dorthin können sich Geflügelhalter auch bei weiteren Fragen, insbesondere zu Maßnahmen der Biosicherheit, wenden. Krank wirkende Vögel und Vogelkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Zur Sache: Geflügelpest

Bei der hochansteckenden Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion von Vögeln mit Influenza-A-Viren, in diesem Fall des Typs H5N1. Ist Geflügel an H5N1 erkrankt, versterben die Vögel meist unmittelbar. Weitere Symptome der Geflügelpest können ein drastischer Rückgang der Futteraufnahme und bei Legetieren der Einbruch der Legeleistung, gefolgt von Apathie, Atemnot, Schwellung, Blauverfärbung der Kopfregion, Durchfall und Verhaltensstörungen als Anzeichen einer Gehirnbeteiligung sein. In der Regel erkranken Haushühner und Puten schwer. Wildvögel werden meist tot aufgefunden.

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