Ludwigshafen Die „Katze“ darf über ihre Oma lästern

Daniela Katzenberger, 27, TV-Sternchen und Ludwigshafens blondeste Blondine, darf ihre Großmutter Isolde weiter mit dem eher unsympathischen „Fräulein Rottenmeier“ aus dem Kinderbuch „Heidi“ vergleichen. Nach über einem Jahr hat gestern die Sechste Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal die Klagen der Frau gegen ihre Tochter, die „Dschungelcamp“-Teilnehmerin Iris Klein, und gegen die Enkelin abgewiesen.

Im „Dschungelcamp“ hatte die 47-jährige Ludwigshafener Kneipenwirtin Klein den Zuschauern verraten, dass sie als 17-Jährige schwanger war und ihre Mutter sie damals vor die Alternative gestellt habe, entweder abzutreiben oder daheim auszuziehen. Auch in einem Buch, als dessen Autorin Daniela Katzenberger genannt wird, wird diese Episode aus der Familiengeschichte erzählt. Außerdem vergleicht „die Katze“ in dem Buch ihre Oma mit „Fräulein Rottenmeier“. Das wollte die Oma nicht auf sich sitzen lassen. Im vergangenen Jahr reichte sie Klage beim Landgericht Frankenthal ein. Damit wollte sie erreichen, dass Tochter und Enkelin die Äußerungen widerrufen müssen und diese nicht wiederholen dürfen. Erst einmal erreichte sie jedoch, dass das Landgericht am 9. Juli 2013, dem ersten Tag der Verhandlung, von Schaulustigen und Presse beinahe gestürmt wurde. Die TV-Blondine kam indes nicht. Der Vorsitzende Richter Michael Steitz regte an, dass die drei Damen einen Vergleich schließen sollen. Das habe man bis Februar versucht, teilte gestern Michael Kummermehr, Anwalt von Katzenberger und Klein, auf Anfrage mit. Er und Frank Mathissen, Anwalt der Klägerin, hätten „sieben Monate über jedes Komma und jeden Punkt gesprochen“. Seine Mandantinnen wären bereit gewesen, die Äußerungen nicht zu wiederholen, und die Passagen in dem Buch sollten gelöscht werden. Im Februar habe Mathissen dann mitgeteilt, dass die Klägerin auf einem Widerruf bestehe. „Das wäre kein Vergleich gewesen, bei einem Vergleich müssen sich beide Seiten bewegen“, so Kummermehr. Anwalt Mathissen war gestern für die RHEINPFALZ nicht zu erreichen. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, hatte die Kammer im Februar eine schriftliche Zeugen-Befragung angeordnet. Diese habe nicht bewiesen, dass die Äußerungen von Katzenberger und Klein nicht stimmten. Deshalb wurde die Klage abgewiesen. Mutter und Tochter dürfen ihre Aussagen über die Oma sogar wiederholen. Falls sie das wollen. (ann/Foto:Kunz)

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