Interview
BASF-Unglück 2016: Der Werkleiter zur Schuldfrage
Herr Liebelt, sind Ihnen die schrecklichen Bilder von damals noch gegenwärtig oder verblasst die Erinnerung mit den Jahren?
Ich erinnere mich an sehr vieles noch im Detail. Einige entscheidende Momente sind wie Filmausschnitte komplett gespeichert. Diese Bilder verblassen auch nicht.
Wie war das am Tag des Unglücks?
Wir waren als Krisenstab bereits am frühen Morgen im Lagezentrum zusammengetreten, weil es eine Verpuffung am Standort Lampertheim gegeben hatte. Gegen 11 Uhr wollten wir die Runde auflösen. Ich hatte meinen Mantel in der Hand, war auf dem Weg zur Tür und blickte noch mal auf die Monitore zurück – und da sah ich dann dieses erste kleine initiale Feuer. Kurze Zeit später kam es zur Explosion und wir hörten die Sirenen der ausrückenden Feuerwehr.
Was ging Ihnen da durch den Kopf?
Ich erinnere mich an meine kurzzeitige Ungläubigkeit und sah das Gleiche in den Gesichtern der Kollegen: Das kann gar nicht passiert sein, nicht bei uns, nicht in Ludwigshafen.
Und dann?
Haben alle sofort umgeschaltet. Sekunden später waren wir wieder im Aktionsmodus – und alle haben funktioniert.
Das Gefühl der Dankbarkeit gegenüber Menschen, die in diesen Stunden unter extremem Druck hoch professionell agiert haben, ist im Laufe der Jahre sogar noch größer geworden. Ich habe mir oft vorgestellt, wie das besonders für die Einsatzkräfte war, in dem Moment raus zu fahren, wohl wissend, was sie erwartet. Das nötigt mir auch heute noch größten Respekt ab.
Auch wenn danach vieles – wie Sie sagen – sehr gut funktioniert hat, ist davor vieles schiefgelaufen. Es gab zahlreiche Opfer. Solch ein Unglück, solch eine Wunde hinterlässt doch tiefe Narben in einem Unternehmen, oder?
Dieses Ereignis hat sich ganz tief in das kollektive Gedächtnis der Firma eingegraben, aber auch bei jedem Einzelnen, der am Standort gearbeitet hat. Niemand, der an diesem Tag hier war, wird das jemals vergessen. Leider können wir die Zeit nicht zurückdrehen, wie gerne würde ich das tun. Aber was wir tun können, und das haben wir in den letzten fünf Jahren getan, ist: Wir haben das Ereignis als Mahnung und als fortwährende Aufforderung verstanden, noch sicherer zu arbeiten.
Was läuft heute besser als damals?
Ich möchte vorausschicken, dass wir uns seit jeher unserer besonderen Verantwortung als Betreiber von Chemieanlagen bewusst sind. Im Nordhafen ist es zu einem Ereignis gekommen, das vor dem Unglück niemand für möglich gehalten hätte. Wir alle, einschließlich der zuständigen Behörden, waren der Überzeugung, dass eine solche Verkettung von Ursachen nicht eintreten kann. Aus der Tatsache, dass es doch eingetreten ist, haben wir in mehrfacher Hinsicht gelernt.
Was genau?
Zum einen haben wir Anlagen und organisatorische Prozesse verbessert, die direkt im Zusammenhang mit dem Ereignis standen. Zum anderen haben wir das Unglück zum Anlass genommen, unser weltweites Sicherheits- und Kontraktoren-Management weiter zu verbessern, obwohl beides von den externen Gutachtern damals als nicht ursächlich eingestuft worden war. Die Chemieindustrie insgesamt ist eine sichere Branche. Die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen liegt in der Chemieindustrie in Deutschland unterhalb des Durchschnitts der gewerblichen Wirtschaft. Wir haben die Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen in der Chemie bundesweit seit den 1970er-Jahren um 95 Prozent gesenkt. Hier am Standort liegen wir noch mal um 70 Prozent unter diesem Wert.
Sie wissen aber auch, dass ein Ereignis, das Todesopfer fordert, alle Statistiken mit Blick auf die öffentliche Wahrnehmung vom Tisch fegt.
Das ist völlig klar. Jeder Todesfall, jede Verletzung sind tragisch und müssen unbedingt verhindert werden. Ich möchte nicht hartherzig klingen, aber wenn man sich für einen Moment vom Einzelereignis entfernt und auf die nüchternen Zahlen blickt, denke ich, ist es gerechtfertigt zu sagen, dass die Chemieindustrie in Deutschland eine sichere Industrie ist.
Und die BASF muss sich keine Vorwürfe machen, was die Einhaltung von Sicherheitsstandards angeht?
Nein, ganz sicher nicht. Die Sicherheit unserer Beschäftigten, unserer Nachbarn und Besucher hat oberste Priorität und steht klar vor kommerziellen oder strategischen Zielen. Sicherheit hat bei uns schon immer Vorrang. Das war so, das ist so, das wird so bleiben. Das Unglück 2016 haben wir analysiert und zahlreiche Lehren daraus gezogen. Wir haben ein großes Maßnahmenpaket umgesetzt, das die Wiederholung eines solchen Ereignisses – im Juristendeutsch ausgedrückt – hinreichend unwahrscheinlich macht.
Und das heißt im Alltag?
Dass wir heute eine ähnlich gelagerte Verkettung von Ereignissen mehrfach unterbrechen könnten. Einige dieser Erkenntnisse sind sogar in ein Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und Chemische Industrie eingeflossen.
Was war die erste BASF-Reaktion in der Folge?
Die erste Unterbrechung der Ereigniskette würde heute durch ein verbessertes System zur Identifikation von Rohrleitungen erfolgen, an denen gearbeitet werden soll.
Um eine Verwechslung beim Anflexen der Leitung wie 2016 auszuschließen?
Genau. Schon 2017 haben wir eine neue Rohrleitungsrichtlinie eingeführt. Ihr wichtigstes Merkmal ist, dass heute ein Handwerker, der an einer Leitung arbeitet, zusammen mit seinem Vorgesetzten und dem Betreiber der Leitung auf einer Banderole mit Datum unterschreiben muss. Diese Banderole markiert exakt die Stelle, an der geschnitten werden soll.
Die Unterschrift des ausführenden Handwerkers muss am Tag des Schnitts erfolgen. Dieses Sechs-Augen-Prinzip schließt eine Verwechslung nach menschlichem Ermessen aus. Hinzu kommt die Verwendung eines funkenarmen Werkzeugs. Damals ist ein funkenerzeugendes Werkzeug – eine Flex – eingesetzt worden, was dazu geführt hat, dass nach dem Austritt des entzündlichen Gases eine Flamme entstand. Funkenerzeugende Werkzeuge dürfen inzwischen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Betriebsleiters verwendet werden. Das kommt sehr selten vor.
Was sind weitere Punkte?
Durch die Unterfeuerung der Ethylen-Pipeline kam es zu einer Selbstzersetzung des Stoffs und damit zu einem Bersten und einer Verpuffung der austretenden Substanz. Wir haben diese spezielle Ethylenleitung mit einer feuerfesten Beschichtung versehen, die eine Stunde lang einer Unterfeuerung, wie sie damals stattgefunden hat, standhalten würde, ohne dass sich die Temperatur im Inneren der Leitung erhöht. Zudem haben wir ein sogenanntes Schnellentspannungssystem eingebaut.
Und das bewirkt?
Binnen einer Stunde würden damit 60 Prozent des Leitungsinhalts über eine Fackel abgeleitet, sodass das Volumen in der Leitung und der Restdruck schnell erheblich reduziert würden. Mit der Kombination dieser Maßnahmen können wir heute eine solche Ereigniskette also dreifach unterbrechen. Und deshalb sind wir überzeugt, dass es ein solches Ereignis nicht mehr geben wird.
Bleibt die Frage, warum es diese Vorkehrungen nicht schon früher gab. Die Explosion im Leverkusener Chempark Ende Juli mit sieben Todesopfern zeigt ja exemplarisch, dass es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, so sehr man sich ihn auch wünscht.
Eine absolute Sicherheit gibt es weder in der Chemieindustrie noch irgendwo in unserer Gesellschaft. Unsere Gesellschaft ist auf dem Prinzip der Risikominimierung, der Akzeptanz und dem Management eines Restrisikos aufgebaut. Nehmen wir das Autofahren: In Deutschland gab es im Vorjahr 2700 Verkehrstote. Das bedeutet: Als Autofahrer habe ich ein reales Risiko, unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden. Warum also steigen wir täglich in ein Auto?
Sagen Sie’s mir.
Weil die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls verhältnismäßig gering ist. Und selbst wenn etwas passiert, habe ich eine ganze Reihe von Sicherheitssystemen im Auto, die das Schadensausmaß begrenzen. Deshalb schätzen wir alle das Autofahren als vertretbares Restrisiko ein. Und genauso handelt der Gesetzgeber in der Industrie. Er fordert nicht die absolute Vermeidung eines Ereignisses, weil das nicht möglich ist, sondern das Beherrschen eines Restrisikos auf möglichst niedrigem Niveau. Genauso handeln wir. Chemieanlagen, wie andere Industrieanlagen auch, sind so ausgelegt, dass sie ein nach allem menschlichen Ermessen und nach aller Fachexpertise vertretbares Restrisiko darstellen.
Der heute 65-jährige Leiharbeiter, der vor fünf Jahren versehentlich die falsche Rohrleitung angeschnitten hat, ist im August 2019 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sagte, die BASF trägt eine „kausale Mitverantwortung“ für das Unglück. Hat er Recht?
Nein. Ich sehe das anders.
Inwiefern?
Der Richter hat die „kausale Mitverantwortung“ an zwei Punkten festgemacht. Erstens hat er begründet, es habe bereits einige Jahre vor dem Unglück einen Schaden durch eine Verwechslung an einer anderen Leitung im Rohrgraben der BASF gegeben. Die BASF hätte daraufhin erkennen müssen, dass dort ein Verwechslungsrisiko bestand, und hätte das in verbesserte Richtlinien zum Schutz vor Verwechslungen umsetzen müssen. Um so das Unglück 2016 zu verhindern.
Aber da irrt der Richter?
Wir haben uns den Fall von 2011 genau angesehen.
Es handelte sich um eine geringfügige mechanische Beschädigung von wenigen Zentimetern, eine Schramme, an einer Ammoniakleitung im Rohrgraben. Diese mechanische Beschädigung der Leitung wurde damals im Detail untersucht. Die Beschädigung hatte keinerlei Einfluss auf die Integrität der Leitung. Es gab weder einen Anhaltspunkt für eine Verwechslung, noch für die Verwendung einer Flex. Deshalb ist die Vergleichbarkeit der Ereignisse für mich nicht gegeben. Aus einer geringfügigen Beschädigung von wenigen Zentimetern und ohne Hinweis auf eine Verwechslung abzuleiten, die BASF hätte erkennen müssen, dass ein Risiko für eine Verwechslung und fehlerhaftes Aufschneiden besteht, das kann ich nicht nachvollziehen.
Es gab noch eine zweite richterliche Begründung.
Die basierte darauf, dass die BASF – nach einem Brandereignis mit Ethylen bei einer Chemiefirma in Nordrhein-Westfalen in 2008 – hätte wissen müssen, dass Ethylen-Pipelines mit einem besonderen Risiko behaftet sind. Das war uns natürlich schon vor dem Richterspruch klar und ist auch in der Gefährdungsbeurteilung vor dem Bau der Pipeline berücksichtigt gewesen. Allerdings ist auch hier für mich die Extrapolation von einem auf das andere Ereignis nicht zulässig.
Warum nicht?
Weil die Situation im damaligen Fall in Nordrhein-Westfalen eine andere war. Dort handelte es sich um eine Undichte an einem Flansch, aus der das Ethylen austrat, sich entzündete und einen benachbarten Tank in Brand setzte. Die Umstände und die Ereigniskette sind daher für mich gänzlich anders gelagert als im Nordhafen.
Im Umkehrschluss liegt die Last der Schuld also auf einem Mann, einem Leiharbeiter aus Mannheim? Ist das tatsächlich die Position der BASF?
Ja, auch wenn sich das sehr hart anhören mag. Ich schaue dabei vor allem auf die damals erstellten Gutachten und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Weder in der Anklageschrift noch in den externen Gutachten war der BASF eine „kausale Mitverantwortung“ unterstellt worden.
Vom Richter schon.
Es gab eine zweistellige Zahl von externen Gutachten, in denen festgestellt wurde, dass keine darin festgestellte Beobachtung ursächlich für diesen Unfall war. Das ist die Basis meiner Argumentation. Ja, es ist tatsächlich so: Der Kontraktor, der mir menschlich unendlich leidtut, hat durch seinen Fehler die Ursachenkette in Gang gesetzt.
Begünstigt durch zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandene Sicherheitsvorkehrungen, die diese Kettenreaktionen hätten unterbinden können.
Wie schon gesagt, diese Vorkehrungen waren deshalb nicht vorhanden, weil niemand – weder technische Experten, die BASF noch Behörden – vor dem Unfall davon ausgegangen ist, dass eine solche Verkettung von Fehlern und Ereignissen möglich wäre. Dass sie dann trotzdem eingetreten ist, hat uns leider erst das Unglück schmerzhaft gezeigt.
Steht die BASF mit den überlebenden Opfern und den Angehörigen der Opfer weiter in Kontakt?
Die Angehörigen sind nicht vergessen. Das ist Ehrensache.
Es gibt nach wie vor regelmäßige Kontakte auf offizieller Ebene zwischen dem Chef unserer Feuerwehr und den Angehörigen. Daneben bestehen viele private Kontakte zwischen den Kollegen der Feuerwehr und den Angehörigen. Wir sind nach wie vor da, wenn Hilfe benötigt wird. Das haben wir damals zugesagt – und das werden wir selbstverständlich auch einhalten.
Gab es Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene der Opfer?
Wir haben direkt nach dem Ereignis eine Soforthilfe zur Überbrückung der laufenden Kosten an die Hinterbliebenen gezahlt. Später kamen reguläre Versicherungsleistungen aus der Unfallversicherung hinzu, die die BASF für ihre Mitarbeitenden abschließt. Was wir damals ebenfalls zugesagt und umgesetzt haben: Alle BASF-Mitarbeitenden, die damals verletzt wurden und ihren Dienst nicht mehr ausführen konnten, oder deren Karrieren von den physischen oder psychischen Auswirkungen des Unglücks beeinträchtigt waren, haben wir so gestellt wie Menschen mit einer normalen Berufslaufbahn. Hier hat es entsprechende Kompensationszahlungen gegeben.
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