Ludwigshafen Überfälle auf Senioren: 18-Jährige muss ins Gefängnis

Wegen schweren und versuchten Raubs sowie gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Frankenthal gestern nichtöffentlich eine heute 18-Jährige aus Viernheim zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie war an einer Überfallserie auf Senioren in Ludwigshafen und im Kreis beteiligt.

Die zum Tatzeitpunkt 17-Jährige war bei den Überfällen der Lockvogel. Sie sprach Senioren an, bot Botengänge an und verschaffte so ihren Freunden Zutritt zu den Wohnungen der Opfer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die junge Frau an Überfällen auf Senioren in Mutterstadt und Ludwigshafen beteiligt gewesen war. So hatte eines der Opfer, eine 77-Jährige aus Mundenheim, berichtet, dass die junge Frau sie mehrfach angesprochen hatte. Im November 2012 habe das Mädchen dann an der Wohnungstür der Mundenheimerin geklingelt. Als diese öffnete, drängten sich zwei Männer in die Wohnung und stahlen Geld und Schmuck. Auch an der Planung eines Überfalls auf eine 77-Jährige und ihren im Rollstuhl sitzenden Sohn im April 2013 in Mutterstadt, bei dem eine Goldkette erbeutet wurde, war die 18-Jährige nach Überzeugung des Gerichts beteiligt. Zudem habe sie auch hier zuvor Kontakt zu den Opfern aufgebaut. Bei einem weiteren Überfall im Juli 2013 in Mundenheim auf einen 83-Jährigen habe die Frau zuvor das Opfer und dessen Lebensumfeld ausgekundschaftet, so das Gericht. Trotzdem wurde die 18-Jährige wegen dieses Überfalls nicht verurteilt. Es sei nicht zu beweisen, dass sie an der Planung beteiligt gewesen war und dass ihr Auskundschaften letztendlich zu dem Überfall geführt habe, so der Vorsitzende Richter Michael Wolpert. Deshalb wurde die Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen. Ihre Mittäter sind in einem anderen Prozess zu Haftstrafen verurteilt worden: Ein 23-Jähriger war im Januar wegen seiner Beteiligung an den Überfällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei 20-Jährige hatten zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bekommen. Die drei Männer hatten übereinstimmend angegeben, dass die 18-Jährige Initiatorin der Raubtaten und als Lockvogel tätig gewesen sei. Das Gericht blieb in seinem Urteil etwas unter der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von mindestens drei Jahren gefordert. Der Anwalt der 18-Jährigen hielt hingegen eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von zwei Jahren für ausreichend. (ann)

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