Landau Urteil: Holocaust-Witze im Internet sind Volksverhetzung

Wer die Gräueltaten der Nazis in den Vernichtungslagern wie etwa in Auschwitz verharmlost, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis
Wer die Gräueltaten der Nazis in den Vernichtungslagern wie etwa in Auschwitz verharmlost, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden.

Vor sieben Jahren setzt ein Mann judenfeindliche Posts bei Facebook ab. Vor dem Amtsgericht spricht er heute von einer Dummheit. Vor einer Verurteilung bewahrt ihn das nicht.

„Was haben Sie sich dabei gedacht?“, fragt Richterin Claudia Steinel den Angeklagten immer wieder. „Was ging Ihnen da bitte durch den Kopf?“ „Gar nichts“ und „Gute Frage“, antwortet der Mann kleinlaut. Zuvor hat er sich bereits für die „riesengroße Dummheit“ entschuldigt, die er da angestellt hatte. Aber sein Vergehen kann man nicht so einfach als Fauxpas abtun. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Volksverhetzung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole.

Im Oktober 2017 postete der Landauer mehrere judenfeindliche Bilder auf Facebook. Auf einem ist Hitler zu sehen, mit dem Wort „Vergasen!“ in Großbuchstaben. Auf einem zweiten ist ein Duschkopf abgebildet, daneben wiederum der Nazi-Diktator und das Logo der Stiftung Warentest, darunter der Spruch: „Deutsche Duschen: Qualität seit 1943“ – eine Verherrlichung des Völkermords an sechs Millionen Juden. Auf einem dritten Bild ist das Hakenkreuz zu sehen. Dieses ist als verfassungsfeindliches Symbol in Deutschland verboten.

BKA gibt einen Hinweis

Auf dem Profil des heute 50-Jährigen waren die Bilder fünf Jahre lang für jeden frei einsehbar. Dann wurde die Polizei auf ihn aufmerksam. Ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) erklärt im Zeugenstand, seine Behörde sei von den Kollegen vom Bundeskriminalamt (BKA) auf die Sache aufmerksam gemacht worden. Er wird vor allem vernommen, um zu klären, ob die Tat möglicherweise bereits verjährt sein könnte, was nach fünf Jahren der Fall ist.

„Als wir uns mit dem Angeklagten befasst haben, hatte das BKA bereits die Löschung veranlasst“, erklärt der Polizist. Auf Nachfrage stellt er klar, dass die Polizei verbotene Inhalte bei den jeweiligen Plattformen auf dem gleichen Weg meldet wie jeder normale Bürger. Jedenfalls kann der Beamte dem Gericht bestätigen, dass die Inhalte bis zur Anzeige im Jahr 2022 noch auf dem Profil des Angeklagten abrufbar waren. Eine Verjährung kam deshalb nicht in Betracht. Bei den Ermittlungen habe er in dem Profil auch noch weitere fragwürdige Beiträge gefunden, in denen etwa gegen Flüchtlinge agitiert wurde.

Es bleibt bei einer Geldstrafe

Richterin Steinel verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 2550 Euro, zahlbar in 85 Tagessätzen. Damit entspricht sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zugutehält sie dem Angeklagten, dass er geständig ist, Reue zeigt und strafrechtlich vorher noch nicht in Erscheinung getreten ist. Für das Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermorden, insbesondere dem Holocaust, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

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