Landau DRK freut sich über Erbschaft

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Eine Erbschaft bescherte dem Landauer DRK passend zu Weihnachten einen finanziellen Segen.

Im Fall dieses gemeinnützigen Vererbens regelt ein Testament die Erbfolge. „Wir sind als Kreisverband unglaublich dankbar, dass wir hier berücksichtigt wurden“, betont Kreisgeschäftsführerin Martina Boßmann. „Die Summe ermöglicht uns Investitionen, die unsere Ehren- und Hauptamtlichen im Normalfall nur mit großem zeitlichen Vorlauf und Engagement erwirtschaften.“

In der Regel erbt der Staat

Es gehe um einen sechsstelligen Eurobetrag, die genaue Summe hänge noch vom Verkauf einer Immobilie durch die Erbengemeinschaft ab. Auch für Peter Wollny, stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbands Landau, ist das Erbe alles andere als selbstverständlich: „Viele sind sich dieser Möglichkeit des gemeinnützigen Vererbens nicht bewusst. Denn wenn es weder Verwandte noch ein Testament gibt, erbt in der Regel der Staat.“

Wer also mit dem eigenen Erbe Hilfsorganisationen oder gemeinnützige Vereine vor Ort unterstützen wolle, sollte sich im Klaren sein, dass diese nie per Gesetz erben. Nur, wer sich zu Lebzeiten um ein Testament kümmere, könne, wie im aktuellen Beispiel, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen.

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