Landau RHEINPFALZ Plus Artikel 26-Jähriger verstößt gegen Corona-Regeln und muss Bußgeld zahlen

1,5 Meter ist der Mindestabstand.
1,5 Meter ist der Mindestabstand.

Wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 26-Jährigen zu einer Geldbuße verurteilt.

Es war die erste Gerichtsverhandlung in Sachen Infektionsschutzgesetz am Amtsgericht in Landau, wie Richter Frank Wagner sagte. In diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren ging es um den Einspruch des Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid über 200 Euro. Der junge Mann aus Eritrea bekommt Sozialhilfe, die Wohnung wird vom Jobcenter finanziert. Er hat als Gärtner gejobbt, spricht ganz gut deutsch.

Am 9. Mai 2020 saß er mit zwei anderen Männern vor dem Getränkehandel des Real-Marktes in Landau. Sie tranken Bier. Nach den damals gültigen Regeln des Infektionsschutzgesetzes, so sagte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dem die drei eng beieinander sitzenden „Zecher“ aufgefallen waren, sei es nicht um das Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit gegangen. Die Männer hätten sich nicht an die Abstandsregel gehalten.

Alles abgestritten

Irgendwie müssen bei den Dreien die Alarmglocken gebimmelt haben, denn als sie die Beamten entdeckten, rannten sie davon. An einer Bushaltestelle wurde der 26-Jährige dann erwischt. Er sei nicht die Person, die am Real gesessen habe, beteuerte er nun vor dem Richter. Doch der Zeuge vom Ordnungsamt war gewiss: „Er war es, 100 Prozent“.

Im Übrigen habe der Betroffene mit seinem Einspruch schon gestanden, sagte der Richter und schlug eine Akte auf. Darin die Aktennotiz der Stadtverwaltung, eine Freundin habe angerufen und im Namen des 26-Jährigen mitgeteilt: „Aufgrund seines Glaubens und weil er immer bete, sei er nicht vom Coronavirus betroffen.“ Kein Wort zum Vorwurf selbst und wo er sich an jenem Mai-Nachmittag aufgehalten haben wollte.

Gericht ist gnädig

Am Schluss der Verhandlung hatte der 26-Jährige die Wahl: Urteil, Rücknahme des Einspruchs oder den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken, das heißt auf ein geringeres Bußgeld hoffen. Da der junge Mann nicht schuldig gesprochen werden wollte, entschied er sich für Letzteres. Mit monatlich 350 Euro habe er nicht viel. Jetzt muss er ein Bußgeld von 100 Euro zahlen.

30 bis 40 Einsprüche gegen Bußgelder wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz stünden derzeit zur Verhandlung an, teilte Richter Wagner auf Anfrage mit. Allerdings würden viele Einsprüche auch zurückgenommen und die Bußgelder akzeptiert.

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