Hornbach/Kleinsteinhausen Gefahrenabwehr: Gemeinderäte stimmen zu

Ein Punkt in der Gefahrenabwehrverordnung ist die Leinenpflicht für Hunde.
Ein Punkt in der Gefahrenabwehrverordnung ist die Leinenpflicht für Hunde.

Anfangs hatte Hornbachs Bürgermeister Reiner Hohn seine Zweifel an der geplanten Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Nun haben er und sein Stadtrat doch zugestimmt.

„Wir haben zugestimmt, die letzte Entscheidung trifft ja aber der Verbandsgemeinderat“, sagt Hohn nach der jüngsten Stadtratssitzung zur RHEINPFALZ. Die Mustersatzung wird derzeit in sämtlichen Dörfern in der Verbandsgemeinde diskutiert. Je nachdem, wie die Mehrheit entscheidet, soll die Verordnung kommen oder nicht. Dass es unterschiedliche Meinungen zu der Mustersatzung gibt, liegt an ihrem Umfang. Die geforderte Leinenpflicht für Hunde ist aufgenommen, darüber hinaus aber auch andere Regeln, etwa ein Wildpinkel-, Bettel und alkoholisiertes Rumpöbel-Verbot. Manch Bürgermeister lehnt diese Regeln mit mit Verweis auf den „gesunden Menschenverstand“ ab, so etwa Dietrichingens Dorf-Chefin Ulrike Vogelgesang. Hohn: „Der gesunde Menschenverstand ist zwar ein Ding, aber diese Verordnung ist ein Vorschlag des Gemeinde-Städtebunds. Es gibt viele Punkte, die man so zwar nicht bräuchte, aber der gesunde Menschenverstand lässt im Laufe der Zeit auch mal nach.“ Dem Hornbacher Rat gehe es in erster Linie um die Leinenpflicht, „die weiteren Punkte stören aber nicht“, sagt Hohn. Bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme stimmte der Stadtrat zu.

Ebenfalls für die Gefahrenabwehrverordnung sprach sich am vergangenen Mittwoch der Kleinsteinhauser Rat aus. „Wir sind der Meinung, dass diese Dinge teils etwas zu ausführlich sind, daher muss die Verbandsgemeinde sie noch mal etwas überarbeiten“, sagt Bürgermeisterin Martina Wagner. Der Kleinsteinhauser Bürgermeisterin ist aber auch klar, dass nicht alle Regeln dauernd geahndet werden können. Dafür fehle dem Ordnungsamt schlicht die Kapazität.

x