Kreis Südwestpfalz Anklage wegen Totschlags

Gegen den früheren Ehemann der im Juni getöteten 29-jährigen Frau aus Nünschweiler hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anklage wegen Totschlags erhoben. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer gestern mit. Der frühere Ehemann der Frau, deren Leiche unweit von Nünschweiler in einem Waldstück vergaben worden war, sitzt seit 27. Juni in Untersuchungshaft.

Der Mann bestreitet laut Staatsanwaltschaft die Tat weiter, hat ansonsten keine Angaben zur Sache gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach umfangreichen Ermittlungen vor, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 9. Juni (Pfingstmontag) in der Wohnung der Frau in Nünschweiler erstickt zu haben. Motiv ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass es der Mann nicht ertragen konnte, dass sich seine Frau von ihm getrennt habe. Er habe zunächst versucht, seine Frau zurückzugewinnen. Das sei ihm nicht gelungen, weshalb er sich entschlossen habe, die Frau zu töten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus diesem Grund bereits vor der Tat damit begonnen zu haben, eine Grube im Wald auszuheben, um die Leiche der Frau vergraben zu können. Am 17. Juni war die Leiche der Frau in einer tief ausgehobenen Grube in einem Waldstück unweit des Ortsteils Bärenhütte gefunden worden. Vorangegangen war eine aufwändige Suchaktion, bei der unter anderem zahlreiche Polizeihubschrauber im Einsatz gewesen waren. Dass sie gefunden wurde – Ortskundige vermuteten schnell, dass der Täter über gute Ortskenntnisse verfügen musste – hatte die Staatsanwaltschaft damals auf eine Kombination aus Ermittlungsarbeit und Zufall zurückgeführt. Knapp zwei Wochen nach dem Leichenfund war der frühere Ehemann der Frau verhaftet worden. Von Beginn an machte der 41-Jährige keine Angaben zur Sache. Begonnen hatte der Fall an Pfingsten. Am Pfingstsonntag war die 29-Jährige in einer Kaiserslauterer Disco. Am frühen Pfingstmontagmorgen wurde sie zu Hause abgesetzt. Danach verlor sich ihre Spur. Zunächst war es ein Vermisstenfall, die Frau wurde gesucht. Nachdem die Frauenleiche in dem Waldstück nahe der Bärenhütte gefunden worden war, war sofort davon ausgegangen worden, dass es sich um die vermisste 29-jährige Mutter zweier Kinder handelte. Das bestätigte letztlich die Obduktion. Diese ergab, dass die Frau erstickt worden war und bereits tot war, als sie vergraben wurde. Wo und wie genau die Frau getötet wurde, war eine der Fragen, welche die Staatsanwaltschaft beschäftigt hatte. Sie beschuldigt nun in der Anklage den früheren Ehemann der Frau, diese in ihrer Wohnung erstickt zu haben. Das Landgericht Zweibrücken (1. Große Strafkammer als Schwurgericht) muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Zuge der Anklageerhebung verweist die Staatsanwaltschaft auf den § 212 des Strafgesetzbuches, der besagt, dass wer einen Menschen töte, ohne ein Mordmotiv zu haben, als Totschläger zu betrafen sei. Eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Freiheitsstrafe sind laut Gesetz möglich. (add)

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