Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Amazon-Ansiedlung: Nur die Grünen haben rechtliche Bedenken

Der Kreistag empfahl seinen Vertretern im Zweckverband Entwicklungsgebiet Flughafen Zweibrücken, den Plänen für den Bau einer Lo
Der Kreistag empfahl seinen Vertretern im Zweckverband Entwicklungsgebiet Flughafen Zweibrücken, den Plänen für den Bau einer Logistikhalle im Industriegebiet Steitzhof bei Contwig zuzustimmen. Dort will der Online-Versandhändler Amazon ein Lager bauen lassen.

Die große Mehrheit der Mitglieder des Kreistages Südwestpfalz haben am Montagnachmittag zugestimmt, dass der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Logistikhalle im Industriegebiet Steitzhof bei Contwig schafft.

Einzig Fred Konrad (Grüne) hatte Bedenken. Weniger wegen des Vorhabens des US-amerikanischen Investors Scannell, im Industriegebiet gegenüber des Zweibrücker Outlets ein Logistikzentrum für Amazon zu bauen, sondern aus rechtlichen Gründen. „Der ausliegende Planentwurf hält im gegenwärtigen Planstand einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Er weist sowohl formelle als auch materielle Fehler auf, die zwingend zur Unwirksamkeit der Planung führen würden“, zitierte er aus den umfangreichen Unterlagen. Schon die erste Offenlegung der Bebauungsplan-Änderung war rechtlich nicht einwandfrei. Um den Fehler zu heilen, wurden die Planungsunterlagen im Dezember ein zweites Mal öffentlich ausgelegt.

„Es bestehen rechtliche Bedenken, die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit angesprochen werden. Hierbei ist für unsere Fraktion insbesondere die Frage entscheidend, ob das Zielabweichungsverfahren von 2009 noch als gültig betrachtet werden kann“, argumentierte Konrad. Damals hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eine bebaute Fläche von 19,2 Hektar erlaubt. Das Kaiserslauterer Planungsbüro Firu hatte in seiner Begründung des Bebauungsplans darauf hingewiesen, dass die ausgewiesenen Industriegebiete eine Fläche von 18,2 Hektar umfassen. Auch wenn die Einwände der Stellungnahmen von Planerseite zurückgewiesen wurden, befürchtete Konrad, dass „der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht schon vorprogrammiert“ sei.

Ganster: Sind im rechtssicheren Bereich

Landrätin Susanne Ganster betonte, dass die rechtlichen Bedenken durch die wiederholte Offenlage ausgeräumt worden seien. Eine juristische Prüfung habe ergeben, „dass wir uns mit allen abgegebenen Stellungnahmen im rechtssicheren Bereich bewegen“, sagte sie und verwies darauf, dass es im Stadtrat Zweibrücken, der sich in der vergangenen Woche mit den Stellungnahmen zum Bebauungsplan befasst hatte, keine rechtlichen Bedenken gegeben habe.

Einige im Rahmen der Offenlegung eingebrachten Vorschläge wurden im Plan aufgenommen. Dazu zählen etwa die Vorgabe, dass mindestens 60 Prozent der Dachflächen der Halle des 50.000 Quadratmeter großen Logistikzentrums mit Photovoltaikanlagen belegt werden sollen, oder die Begrünung der Stützmauern, um Lebensräume für Tiere zu schaffen.

Toiletten für Lkw-Fahrer

Lutz Wendel (AfD) fragte nach, ob die Beschaffenheit der Zufahrtsstraßen dem zu erwartenden Mehrverkehr der Lieferfahrzeuge Stand hielten. Er wollte auch wissen, ob die Schaffung weiterer Parkplätze mit Mülleimern und Toilettenanlagen für die Lastwagen und ihre Fahrer vorgesehen sei. Ganster sagte, dass dies im Rahmen der Beurteilung der Verkehrssituation untersucht worden sei.

Für Konrads Antrag, das ganze Verfahren neu aufzulegen, stimmten nur die drei Grünen. Die Empfehlung an den Zef, die Bebauungsplanänderung zu beschließen befürworteten 30 der 36 Kreistagsmitglieder. Am Mittwoch ist der Bebauungsplan Thema im Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land.

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