Dahn Altes Mühlrad und Kurparkwege in Dahn: Stadtrat plant Revitalisierung

Die ehemalige Mühle ist das älteste Haus in Dahn.
Die ehemalige Mühle ist das älteste Haus in Dahn.

Kurz vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode hat der Stadtrat Dahn mehrere Projekte auf den Weg gebracht. Eines betrifft ein Wahrzeichen der Stadt.

In der jüngsten Sitzung des Dahner Stadtrates gab Stadtbürgermeister Holger Zwick bekannt, dass die lokale Firma Metalldesign Loreth sich bereit erklärt hat, das alte Mühlrad des ältesten Dahner Hauses ehrenamtlich zu reparieren. Dieses wird mit einem Kran ausgebaut und zur Reparatur in die Werkstatt des Unternehmens im Stadtteil Reichenbach transportiert. Die dabei anfallenden Kosten von circa 7000 Euro für Kran, Transport und Material trägt die Stadt. Bereits vor einem Jahr drehte sich das Rad kurzzeitig, musste jedoch aufgrund weiterer Defekte stillgelegt werden. Eine umfassende Sanierung scheiterte damals an den Kosten.

Weiterhin informierte der Bürgermeister über die Pläne eines privaten Investors zur Schaffung von bezahlbarem, altersgerechtem Wohnraum durch Aufstockung des Anwesens des ehemaligen Elektro-Fachmarktes Berger. Der dritte Stadtbeigeordnete Bernd Koch berichtete von der Priorisierungsliste für die Sanierungsarbeiten am Haus des Gastes, die aufgrund fehlender Einigung über die Reihenfolge von einem beauftragten Unternehmen erstellt wird. Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode eine Beschlussfassung dazu zu erreichen. Der Rat verabschiedete zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Sanierung von Gehwegen im Kurpark und den einstimmig beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden.

In der gleichen Sitzung fasste der Rat den Beschluss zur Anschaffung von 15 iPads, um die Verwaltung in der kommenden Legislaturperiode zu digitalisieren, ein Gesamtwert von knapp 7000 Euro. Da der Stadtrat insgesamt 24 Geräte benötigt, werden vier durch die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zur Verfügung gestellt. Es wird erwartet, dass mindestens fünf Ratsmitglieder auch zukünftig in anderen politischen Gremien tätig sein werden, wo ihnen entsprechende Geräte bereitgestellt werden.

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