Kreis Südliche Weinstraße Weniger Betriebe

SÜDPFALZ. Das ist beim Verband Pfälzer Klein- und Obstbrenner derzeit in aller Munde: Ab Januar 2018 tritt das Alkoholsteuergesetz mit den Anschlussregelungen für die bisher im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen branntweinsteuerlichen Vorschriften in Kraft.

Es regelt auch die Vorschriften für die Herstellung von Alkohol durch die Kleinbrenner und Stoffbesitzer, wobei die Details in den nächsten Jahren durch das Bundesfinanzministerium noch festgelegt werden. Dabei sollen aber die Kleinbrenner und Stoffbesitzer nicht schlechter gestellt werden. Es besteht sogar die Hoffnung, dass einige alte und zum Teil auch unnötige Vorschriften vereinfacht und dem Kleinbrenner sowie der prüfenden Zollbehörde die Arbeit erleichtern werden.

Die 300-Liter-Kontingente werden dann nicht mehr verkauft, sondern nach den derzeitigen Übergangsrichtlinien vom Zoll vergeben. Das gelte dann für ganz Deutschland und nicht wie bisher, nur für Süddeutschland. Es bleibt so, dass der Brenner auch nach 2017 mit dem gleichen Kontingent von 300 Liter weiter brennen kann und der Stoffbesitzer nach wie vor ein Kontingent von 50 Liter Alkohol hat. Der steuerfreie Überbrand bleibt ebenso erhalten wie das Lohnbrennen.

Bisher abgelieferte Brände wie Kernobst, Weinhefe, Weintrester oder Getreide müssen versteuert und vermarktet oder an den Handel verkauft werden.

Bundesgeschäftsführer Gerald Erdrich geht von einem weiteren Strukturwandel bei den Obstbrennern aus. Von ursprünglich 32.000 Betrieben seien es 23.000 geworden. Allein in den letzten drei Jahren sei die Zahl der Betriebe noch einmal auf 17.000 gesunken. Erdrich geht davon aus, dass sich bis 2018 daraus 15.000 Betriebe als eine für die kommenden Jahre feste Größe entwickeln werde.

Otto Hey, Vorsitzender des Verbandes Pfälzer Klein- und Obstbrenner, zog für das zurückliegende Jahr eine positive Bilanz. Er bedauerte, dass es auf der Grünen Woche in Berlin keinen Rheinland-Pfalz-Stand mehr gebe, an dem in der Vergangenheit auch pfälzische Edelbrände angeboten wurden. An die Adresse des Vereins Südliche Weinstraße gerichtet, forderte Hey, dass nicht nur die Mandelblüte Bestandteil der Werbung sein sollte, sondern die Obstbaumblüte in dieser Region, die in ihrer Vielfalt kaum wiederzufinden sei.

Der Mainzer Gesundheitsminister Alexander Schweitzer sagte in seinem Grußwort, die Landesregierung unterstütze die Klein- und Obstbrenner auch in Zukunft. Als Beispiele nannte er die Flächenförderung für Streuobstwiesen und betriebliche Investitionsförderung. (som)

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