Kleinfischlingen Sondervereinbarung bei Bestattungen

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Auf Beschluss des Gemeinderates können ehemalige Bürger von Kleinfischlingen, ebenso Vor- oder Nachfahren ersten Grades von Menschen, die aktuell im Dorf leben, auf dem Friedhof in Kleinfischlingen beigesetzt werden. Vorausgesetzt, es ist zuvor eine privatrechtliche Sondervereinbarung mit der Gemeinde getroffen worden, bei der einmalig ein Entgelt von 500 Euro zu zahlen ist. Für die Beisetzung von Personen, die in früherer Zeit ihren Wohnsitz in Kleinfischlingen hatten und diesen nur aus Krankheits- oder Altersgründen aufgegeben haben, wird kein Zuschlag verlangt. „Wir wollten damit dem Wunsch der verstorbenen ehemaligen Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen, in ihrer früheren Heimat begraben zu werden beziehungsweise hier wohnenden Angehörigen, an ihrem Wohnort das Grab ihrer Verwandten ersten Grades pflegen und regelmäßig besuchen zu können“, erläutert Ortschefin Regina von Nida den Ratsbeschluss.

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