Kreis Südliche Weinstraße Glatter Freispruch

Hat eine Frau für ihren Freund gelogen? Das Gericht sprach die 26-Jährige aus Mangel an Beweisen frei.
Hat eine Frau für ihren Freund gelogen? Das Gericht sprach die 26-Jährige aus Mangel an Beweisen frei.

Strafvereitelung wurde einer 26-jährigen Frau aus dem Kreis Südliche Weinstraße vorgeworfen, weil sie für ihren Verlobten gelogen haben soll. Wer absichtlich oder wissentlich die Bestrafung eines Täters vereitelt, muss mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. So steht es im Gesetz. Doch das Amtsgericht Landau konnte dafür in den zweitägigen Gerichtsverfahren keine Beweise finden. Was war passiert? Am 1. Oktober 2017 kurz nach Mitternacht rumste es laut in einer Südpfälzer Gemeinde. Ein Audi fuhr gegen einen Hyundai und beschädigte das Auto erheblich, wie aus der Anklage hervorging. Zwei Wochen später erklärte die Angeklagte der Polizei in Landau, sie sei allein im Audi gewesen und habe den Unfall verursacht. Ein Zeuge, der in dieser Nacht aufgeschreckt auf die Straße gelaufen war, berichtete aber von zwei Personen im Audi. Ein Mann und eine Frau hätten sich auf der Straße gestritten, wer gefahren sei. Daraufhin ermittelte die Polizei wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Nicht ohne Grund, war doch den ortsansässigen Polizisten bekannt, dass der Verlobte der Angeklagten keine Fahrerlaubnis hat. Es hätte also gut sein können, dass die Angeklagte für ihren Verlobten gelogen hat. So kam es zur Anklage und Anfang Januar zum Hauptverhandlungstermin. Doch der scheiterte sehr schnell an der Belehrung einer Zeugin. Als Mutter des Verlobten stehe ihr in diesem Fall ein Aussageverweigerungsrecht zu. Weil ihr Sohn gesondert verfolgt werde, so die Amtsrichterin. Weil dafür noch eine Dolmetscherin bestellt werden musste, konnte die Verhandlung erst zwei Wochen später weitergeführt werden. In ihrer Muttersprache belehrt, machte die Zeugin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der einzige Zeuge berichtete, dass er ganze Gespräch mitgekriegt, aber nicht gesehen habe. Auch wenn einiges dafür spreche, sagte der Staatsanwalt, könne nicht nachgewiesen werden, dass die Angeklagte eine Strafvereitelung begangen habe und beantragte Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.

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