Kreis Südliche Weinstraße Edenkoben: Noch einige Rechnungen offen

Die nicht bezahlten Waren sollen immer über die E-Mail-Adresse der Angeklagten bestellt worden sein.
Die nicht bezahlten Waren sollen immer über die E-Mail-Adresse der Angeklagten bestellt worden sein.

46-Jährige soll unter dem Namen einer anderen Frau Online-Bestellungen aufgegeben haben

Es gibt einiges, wegen dessen einer 46-Jährigen aus Edenkoben der Prozess gemacht wird. Unter anderem wird ihr zur Last gelegt, zwischen dem 1. November 2016 und dem 8. Juni 2017 unter dem Namen einer anderen bei Hennes & Mauritz (H & M) Waren im Wert von rund 350 Euro bestellt und in Empfang genommen zu haben, ohne diese zu bezahlen. Des Weiteren soll die Frau den Sachverständigen einer Wertermittlungsfirma aus Speyer mit der Bewertung der Einrichtung eines von ihr betriebenen Cafés beauftragt haben. Hier blieb sie die Bezahlung ebenso schuldig, wie auch die gegenüber einem Getränkehändler aus Annweiler für mehrere Lieferungen. Zudem gab sie gegenüber dem zuständigen Gerichtsvollzieher eine falsche beziehungsweise unvollständige Vermögensauskunft ab, wobei sie bestehende Bankkonten verschwieg.

Vorwand: Sammelbestellungen

Staatsanwalt Helmut Metz sagte, dass die Angeklagte wusste, dass sie selbst nicht berechtigt gewesen sei, bei H & M zu bestellen, da über sie bereits verschiedene Schufa-Einträge vorlagen. Geliefert wurden T-Shirts, Hosen, Pilotenjacken und Ketten. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, dass immer von der E-Mail-Adresse der Angeklagten aus bestellt worden war. Das gab diese auch zu, doch habe sie nie selbst bestellt. Zu den Bestellungen bei H & M sagte sie, dass sie diese immer zusammen mit anderen Frauen als Sammelbestellung gemacht habe. Man habe auf ihre E-Mail-Adresse zurückgegriffen, da die Freundin, die das Finanzielle erledigt habe, keine eigene E-Mail-Adresse habe. Deshalb sei auch das von ihr betriebene Café als Lieferadresse für die Waren angegeben worden. Das Geld habe man ihrer Freundin jeweils bar gegeben, damit diese die notwendigen Zahlungen leiste. Diesen Sachverhalt bestätigte im Wesentlichen eine Zeugin.

Ursache zerbrochene Freundschaft?

Warum ihre Freundin nun als Geschädigte auftritt und behauptet, dass die Angeklagte die bestellten Waren nicht bezahlt habe, wisse sie nicht. Sie könne es sich nur damit erklären, dass das vorher zwischen den beiden Frauen bestehende, fast schon Mutter-Tochter-Beziehung zu nennende Verhältnis wegen eines Streits über den neuen Freund ihrer Freundin zerbrochen sei. Das alles bestätigte eine Zeugin. Die Geschädigte hatte Anzeige erstattet, nachdem sie eine Rechnung von H & M erhalten hatte, obwohl sie gar keine Ware von dieser Firma bezogen hatte. Ein als Zeuge geladener Polizist sagte aus, dass er bei einer Hausdurchsuchung im Anwesen der Angeklagten viele der bestellten Artikel sichergestellt habe, die mit den Bestellungen und Rechnungen übereingestimmt hätten. Die Wertermittlung, die ursprünglich 595 Euro gekostet hatte und sich durch Gebühren und Zinsen zwischenzeitlich auf 992 Euro summiert hat, gab sie nach Ansicht des Staatsanwalts ebenfalls mit dem Wissen in Auftrag, nicht bezahlen zu können. Die Angeklagte sagte aus, dass sie davon zuletzt drei Raten à 150 Euro beglichen habe. Ob das Geld aber wirklich bei der Firma eingegangen ist, ließ sich vor Gericht nicht klären.

Auslöserin erscheint nicht vor Gericht

Im Fall der Getränkebestellungen habe sie Ratenzahlung vereinbart. Wie der Getränkehändler aber aussagte, habe sie nur einmal 150 Euro gezahlt, den Rest sei sie bis heute schuldig geblieben Da die Frau, die das ganze Verfahren mit ihrer Anzeige erst ins Rollen gebracht hat, am ersten Verhandlungstag trotz Vorladung nicht erschienen war, vertagte Richterin Claudia Steinel den Prozess auf den 28. Dezember, 10 Uhr. Die Geschädigte bedachte sie wegen des Nichterscheinens mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro, ersatzweise zwei Tagen Haft. Sie wird zum nächsten Prozesstag nun auf richterliche Anordnung vorgeführt.

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