Kreis Südliche Weinstraße Die unendliche Geschichte

Der seit mehr als einem Jahr schwelende Konflikt zwischen Gemeinde und Anwohnern um die Änderung des Bebauungsplanes „Marktweg - Ohlsbach“ in Ramberg ist noch immer nicht beigelegt. Ein Ehepaar wehrt sich gegen die Art der beabsichtigten Bebauung.

In einem mehrseitigen „Informationsbrief“ an die Bürger von Ramberg legen die Eheleute Rainer Holland und Susanne Heyn-Holland, die auf der Ramberger Bürgerliste für den neuen Ortsgemeinderat kandidieren, ihre Position dar, nachdem mittlerweile das Verfahren für eine dritte Änderung des Bebauungsplanes als beendet erklärt wurde und es ein neues Verfahren für eine vierte Änderung mit einem abweichenden Geltungsbereich geben soll. Die Änderung des Bebauungsplanes solle dazu beitragen, so Ortsbürgermeister Dieter Schwarzmann, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. „Wir sind grundsätzlich nicht gegen eine Bebauung“, stellt das Ehepaar fest, wehrt sich aber gegen die Art der Bebauung und findet, dass eine Weiterführung der Bebauung im Ohlsbachtal unproblematischer sei. Er habe Anfang 2013 via Amtsblatt erfahren müssen, schreibt Holland in dem Infobrief, dass die oberhalb seines Anwesens gelegenen Grundstücke über die dritte Änderung in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollten. Holland kommt zu der Einschätzung, dass dadurch eine Bebauung ermöglicht werden sollte, „die sich erheblich negativ auf mein und die Nachbargrundstücke auswirkt“. Bei Holland war von einer Gesamthöhe der Bebauung von 23 bis 25 Metern, gemessen von seiner Terrasse, die Rede. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass ein Ratsmitglied zu Unrecht wegen Sonderinteresses von der Abstimmung ausgeschlossen war.Bürgermeister Kurt Wagenführer (FWG) warf das Ehepaar in dieser Sache vor, dass deshalb der Beschluss des Gemeinderates vom 7. Februar 2013 „nichtig“ geworden wäre und Wagenführer die Aufhebung hätte veranlassen müssen. Die Gemeindeordnung sehe für den Fall, dass ein Ratsmitglied zu Unrecht ausgeschlossen wurde, vor, dass der getroffene Beschluss „nicht nichtig, sondern unwirksam wird“, so Wagenführer. Der Verbandsbürgermeister könne unwirksame Beschlüsse nicht aufheben. Im Juni 2013 und damit nach der Klärung des Sachverhalts des zu Unrecht ausgeschlossenen Ratsmitgliedes habe Schwarzmann der VG mitgeteilt, dass das beschlossene Bebauungsplanverfahren „als beendet erklärt werden soll“, so Wagenführer weiter. Die Gefahr, dass der unwirksame Beschluss weiter vollzogen werden könnte, sei damit nicht mehr gegeben gewesen. Das weitere Verfahren habe allein in der Hand des Ortsbürgermeisters gelegen. Die kurzfristig für 25. Juni 2013 anberaumte Gemeinderatssitzung habe nicht stattfinden können, da die Sitzungsunterlagen nicht fristgerecht zugegangen waren. Im November 2013 sei es die Bürgerliste gewesen, die im Rat eine Vertagung des betreffenden Tages-ordnungspunktes mit der Begründung erreicht habe, dass ein weiteres Verfahren anhängig sei. Im Februar des laufenden Jahres wurde nun ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. Zu einem neuen juristischen Streitapfel könnte die Tatsache werden, dass das Ehepaar Holland in seinem Infobrief die Eigentumsverhältnisse der fraglichen Grundstücke mit Namen veröffentlicht hat. Eine Nachfrage beim Katasteramt habe ergeben, so Holland, dass Schwarzmann zum Zeitpunkt der Ratssitzung am 7. Februar 2013 Eigentümer der Grundstücke gewesen sei. Außerdem seien diese als Freizeitgelände und Wiesen eingetragen. Die Frage sei, warum nicht die Ortsgemeinde, sondern der Ortsbürgermeister die Grundstücke erworben habe und den Vorbesitzern kein Preis für Bauerwartungsland bezahlt worden sei, so die Hollands. Zwischenzeitlich hätten die Grundstücke erneut den Eigentümer gewechselt. Wagenführer sagt dazu, vom Ehepaar Holland werde damit in Kauf genommen, dass die Persönlichkeitsrechte der Grundstückseigentümer nachhaltig verletzt würden. Wagenführer findet das Agieren des Ehepaars unerfindlich. Die Vorgänge im Gemeinderat seien missverstanden worden. „Den Eheleuten ist vorzuhalten, dass sie leichtfertig Unwahrheiten verbreiten, die geeignet sind, die Integrität der genannten Persönlichkeiten zu diskreditieren.“ (som)

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