Kusel
Polizistenmorde: Anwalt erwartet Straffreiheit für Mandanten
Der Prozess gegen Andreas S., den mutmaßlichen Polizistenmörder, kann beginnen. Das Landgericht Kaiserslautern hat 14 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess beginnt am 21. Juni . Am 9. September könnte das Urteil fallen. Der Anwalt des Helfers von Andreas S. erwartet, dass das Gericht bei seinem Mandanten „von einer Strafe absieht“.
Bei dem Prozess sind 65 Zuschauer zugelassen. Mehr fasst der Sitzungssaal 1 nicht, wie die RHEINPFALZ von einem Anwalt erfuhr. Das Gericht hat die Prozessbeteiligten über das anstehende Verfahren informiert. Daraus kann man schließen, dass das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet hat. Ab sofort gelten Andreas S. und sein Helfer somit als Angeklagte.
65 Zuschauer dürfen in den Gerichtssaal
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem in Zweibrücken geborenen Andreas S. vor, am 31. Januar an der Straße vom Mayweilerhof nach Ulmet eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin mit zwei Schüssen aus einer doppelläufigen Schrotflinte getötet zu haben. Außerdem soll der inzwischen 39-Jährige einen 29 Jahre alten Polizisten zunächst mit einem Schuss aus der Schrotflinte verletzt und dann mit Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet haben. Der Komplize von Andreas S., zur Tatzeit 32 Jahre alt, soll diesem beim Wildern geholfen und bei der Beseitigung von Tatspuren geholfen haben. Die beiden Polizisten hatten die beiden Männer am frühen Morgen gegen 4.20 Uhr an ihrem Renault-Transporter kontrollieren wollen. In dem Auto hatten sich mehr als 20 Kadaver von gewilderten Rehen und Damhirschen befunden.
„Sehr umfassende Aufklärungshilfe“
Christian Kessler, der Anwalt des 32-Jährigen sagte, er erwarte, dass das Gericht bei seinem Mandanten „von einer Strafe absieht“. Er bestreite die Mithilfe beim Wildern nicht, aber sein Mandant habe sich nicht der Strafvereitelung schuldig gemacht. Das Fehlverhalten seines Mandanten werde „durch seine umfassende Aufklärungshilfe mehr als aufgewogen“. Kessler weiter: „Ich erwarte deshalb, dass es zu keiner spürbaren Sanktion gegen meinen Mandanten kommt.“
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den 32-Jährigen verdächtigt, ebenfalls auf die Polizeibeamten geschossen zu haben. Die Tatsache aber, dass er zuvor offenbar nie Umgang mit Waffen hatte, und seine plausible Schilderung des Tathergangs veranlassten die Staatsanwaltschaft dazu, den Vorwurf, er habe auch geschossen, fallen zu lassen. Der Mann wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen.
Schweigt der jüngere Angeklagte vor Gericht?
Rechtsanwalt Kessler sagte, seinem Mandanten gehe es „prinzipiell den Umständen entsprechen gut“, auch angesichts des Drucks der durch den nun näher rückenden Prozess entsteht. Kessler wies darauf hin, dass sein Mandant im Prozess schweigen dürfe, da er Angeklagter sein. „Wir haben noch nicht entschieden, ob er von diesem Recht Gebrauch machen wird.“ Er, Kessler, plädiere dafür auszusagen.
Der Anwalt des Hauptangeklagten Andreas S., Lars Nozar, wollte sich bisher nicht äußern.