Lauterecken Lautertalstraße: Für Ausbau aller Abschnitte wiederkehrende Beiträge fällig

Wartet noch auf grundlegende Besserung: jener Teil der Lautertalstraße in Lauterecken, der als Kreisstraße gewidmet ist.
Wartet noch auf grundlegende Besserung: jener Teil der Lautertalstraße in Lauterecken, der als Kreisstraße gewidmet ist.

Für den vor gut drei Jahren erfolgten Ausbau eines Teils der Lautertalstraße müssen alle Lauterecker einen Obolus entrichten. Der Kostenanteil, der nicht von der Kommune übernommen wird, verteilt sich bereits nach dem System der sogenannten wiederkehrenden Beiträge.

„Insgesamt ist die Lautertalstraße ein schwieriges Konstrukt“, sagt die Lauterecker Stadtbürgermeister Isabel Steinhauer-Theis. Der städtische Abschnitt ist bereits im Jahr 2021 von einer Buckelpiste in eine moderne Straße umgebaut worden. Ursprünglich war vorgesehen, von den Anliegern eine Kostenbeteiligung in Form von Einmalbeiträgen zu erheben. Zudem war der Gemeindeanteil damals mit 65 Prozent zu hoch angesetzt.

Nun hat der Lauterecker Stadtrat einstimmig entschieden, dass rückwirkend wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Das heißt konkret: Alle Anlieger öffentlicher Straßen im Lauterecker Stadtgebiet, für die keine Ausschlussgründe aufgrund bereits geleisteter Ausbaubeiträge vorliegen, werden zur Kasse gebeten werden. Eine Rolle spielt dabei die Tatsache, dass mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge das gesamte Stadtgebiet als eine Abrechnungseinheit definiert worden ist.

Für den Ausbau des noch nicht sanierten Abschnitts der Lautertalstraße sowie den der Cronenberger Straße – wo jeweils der Landkreis und nicht die Stadt Baulastträger ist – müssen dann ohnehin wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Zur Einführung wiederkehrender Beiträge ab 1. Januar 2024 sind die Kommunen vom Land gesetzlich verpflichtet worden. Den Gemeindeanteil am Ausbau der Straße hat der Stadtrat auf 35 Prozent festgelegt.

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