Heinzenhausen Abkochgebot für Trinkwasser in Heinzenhausen

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In der Ortsgemeinde Heinzenhausen muss seit Freitagmittag das Trinkwasser abgekocht werden. Ursache ist eine „mikrobiologische Beeinflussung der Trinkwasserqualität“, die unter Umständen die Gesundheit beeinflussen kann. Die Ursache wird derzeit gesucht und behoben. Am Freitag wurde eine Gefahrenmeldung in der Warn-App Nina für die Nordkreis-Gemeinde veröffentlicht.

Darin heißt es, dass auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Kusel Leitungswasser für folgende Zwecke mindestens drei Minuten lang sprudelnd abgekocht werden muss: für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Kranke); zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst; zum Herstellen von Eiswürfeln, die zur Kühlung von Getränken genutzt werden; zum Zähneputzen sowie für medizinische Zwecke.

Sofern das Wasser aus der Leitung nicht getrunken wird und nicht in offene Wunden gelangt, können sich die Einwohner ohne Bedenken weiterhin damit waschen, duschen und baden. Auch für Haustiere und Vieh werde kein abgekochtes Wasser benötigt, genauso wenig für den Betrieb der Toilettenspülung und der Waschmaschine.

Sollten bei Bürgern der Gemeinde gesundheitliche Beschwerden auftreten, soll der Hausarzt aufgesucht werden. Falls der Verdacht besteht, dass ein Zusammenhang mit dem Trinkwasser besteht, müsse dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Für Fragen wurde eine Info-Hotline eingerichtet, die unter Telefon 0631 80014444 erreichbar ist.

Der genaue Grund werde derzeit ermittelt, teilen die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein auf Nachfrage der RHEINPFALZ mit. Wie lange das Abkochgebot bestehen bleibt, sei noch nicht abzuschätzen.

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