Kusel Zur Sache: Wie geht’s rund?

Es hat sich mittlerweile eingependelt, obwohl einige Verkehrsteilnehmer offenbar noch immer nicht richtig Bescheid wissen, sich falsch verhalten. Wie fährt man im Kreisel? Klar ist: Beim Einfahren wird nicht geblinkt. Das ist nicht nur unnötig, sondern sogar verboten, kann laut Bußgeldkatalog 10 Euro kosten. Geblinkt wird hingegen bei der Ausfahrt. Darf man im Kreisel parken? Breit genug ist er ja, Schilder sind keine zu sehen. Es gilt aber in Kreisverkehren ein generelles Halteverbot (sofern nicht verkehrsbedingt gestoppt wird). Dazu bedarf es keines Schilds, die Regelung ist in der Bedeutung des runden Zeichens mit drei weißen Pfeilen auf blauem Grund inbegriffen. Darf man im Kreisel nach Belieben Runden drehen? Nein. Das ist verboten – geregelt nach § 1 der Straßenverkehrsordnung: Kreiseln behindert den Verkehrsfluss und kann andere Verkehrsteilnehmer bremsen. Genießen Fußgänger stets Vorrang? Nicht immer. Queren sie in Kreisrichtung einen der Zufahrts-äste, muss der Autofahrer beim Ausfahren zwingend stoppen. Fährt er aber in den Kreisel ein, hat der Motorisierte Vorfahrt. In Fleisch und Blut übergegangen ist längst, dass der Einfahrende die Vorfahrt der Kreis-Fahrer beachtet. Doch Obacht: In Österreich zum Beispiel gilt auch im Kreisel: rechts vor links. (cha)

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