Kusel Ziel ist ein besseres Miteinander

Nicht nur Privatpersonen sind bei Sonnenschein unternehmungslustig. Auch viele Behörden lassen in diesen Tagen ihre Pforten wegen so genannter innerbetrieblicher Veranstaltungen, sprich Betriebsausflügen, geschlossen – zumindest teilweise. Doch wie verhält es sich mit der Arbeitszeit der Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen?

„Nach gesetzlicher Bestimmung wird bei Urlaub und Krankheit jeder Tag gleich berechnet. Dies bedeutet auch, dass bei einer betrieblichen Veranstaltung die Arbeitszeit an diesem Tag ausgeglichen wird“, erklärt Christoph Lothschütz von der Verbandsgemeindeverwaltung Schönenberg-Kübelberg auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Mitarbeiter des Amtsgerichts, des Finanzamtes und der Kreisverwaltung in Kusel pflichten Lothschütz bei. Ausgeglichen bedeutet, dass bei den Angestellten 7,8 Stunden und bei Beamten acht Stunden angerechnet werden. Die Teilnahme aller Beschäftigten am Betriebsausflug indes ist keine Pflicht. „Das entscheidet jeder für sich“, sagt Ralf Rohe, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Alternativ müsse gearbeitet oder auch Urlaub genommen werden. „Wenn die Zahl der Anmeldungen zu gering ist, wird die Behörde auch nicht geschlossen“, ergänzt Rohe. Dass die Pforten der Behörden komplett geschlossen bleiben, ist indes nicht überall der Fall. Beim Amtsgericht Kusel wurde am Ausflugstag zum Beispiel ein Service-Telefon für Notfälle eingerichtet. Auch beim Finanzamt Kusel-Landstuhl hielten einige Mitarbeiter die Stellung. „Wir müssen gewährleisten, dass der Amtsbetrieb aufrecht erhalten wird“, erklärte Leiterin Carmen von Briel. Vermutlich weil die Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgegeben werden mussten, sei der Andrang sehr gering gewesen. „Von daher war der Termin gut gewählt“, ergänzt Briel. Für Ausflüge und Verpflegung kommen die Mitarbeiter selbst auf. Auch bei der Auswahl der Ausflugsziele spielen sie eine wichtige Rolle. „Die Ausflüge werden unter Beteiligung der Mitarbeiter festgelegt, die Veranstaltungen der vergangenen Jahre waren durch die einzelnen Fachbereiche geplant und organisiert“, sagt Christoph Lothschütz. In vielen Behörden kümmert sich auch der Personalrat um die Organisation der Betriebsausflüge. Die Mitarbeiter der VG Schönenberg-Kübelberg zieht es dieses Jahr – der nächste Betriebsausflug findet im September statt – unter anderem an den Rhein. Im vergangenen Jahr führte der Weg über verschiedene Wanderwege zum Südkreis. Das Amtsgericht Kusel unternahm eine Kanutour auf dem Glan. Das Ziel eines Betriebsausflugs liege darin, den Austausch unter den Mitarbeitern zu verbessern, sind sich die Befragten einig. Von einem Urlaubstag könne keine Rede sein, da der Stapel auf dem Schreibtisch letztlich doch abgearbeitet werden müsse. (hlr)

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