Kreis Kaiserslautern Windrad nahe Wörsbach ohne Zustimmung

Der Gemeinderat Niederkirchen lehnte am Donnerstag den ursprünglichen Bebauungsplanentwurf „Schößbusch“ der Ortsgemeinde Olsbrücken ab, der eine Windkraftanlage in der Nähe von Wörsbach vorsah. Dieser Plan war jedoch schon am Abend zuvor von den Olsbrückern geändert worden (siehe heutiger Bericht „Nur im Süden ein Windrad“), was den Niederkirchener Ratsmitgliedern am Donnerstag noch nicht bekannt war.

In dem Ursprungsplan ging es um den Standort westlich der Achse Olsbrücken/Wörsbach, jeweils rund 800 Meter von den beiden Ortschaften entfernt. Der Gemeinderat Olsbrücken hatte diesen am Mittwochabend bereits abgelehnt und stattdessen nur im Süden eine Fläche für ein Windrad, das nicht höher als 200 Meter sein soll, beschlossen. Ortsbürgermeister Marco Schuster (SPD) erklärte gestern auf Nachfrage, dass der Rat über den Beschluss in Olsbrücken noch nicht informiert war. Die dort gefassten, ihm kurz geschilderten Pläne „wären für Wörsbach in Ordnung“, erwiderte er auf RHEINPFALZ-Nachfrage, aber um ein genaues Urteil fällen zu können, „muss ich mir erst noch die Unterlagen genau anschauen und prüfen“. Dann werde das Thema erneut in den Rat eingebracht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg verwies in ihrer Stellungnahme zur Sitzung am Donnerstag darauf, dass in Rheinland-Pfalz Windenergieanlagen mit einem Mindestabstand von 800 Metern zu zusammenhängend bebauten Ortsteilen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig sind. Länder können allerdings bis Ende des Jahres 2015 besondere Abstandsregeln für solche Anlagen erlassen. Das Land Bayern hat darauf reagiert und einen Mindestabstand des zehnfachen der Nabenhöhe plus Rotorradius festgeschrieben. In Rheinland-Pfalz sei mit einer eigenständigen Regelung bis zum Stichtag nicht zu rechnen. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass sie gegenüber den Bürgern von Wörsbach eine Verpflichtung haben. Sie befürchteten, dass mit dieser angedachten ersten Windenergieanlage einer ganz anderen Größenordnung der Einstieg in die Großanlagen getan werde – was sich durch den Beschluss in Olsbrücken im Nachhinein als nicht mehr nötig erwies. Mit zwölf Stimmen bei zwei Enthaltungen beschloss das Gremium, der Planung zu widersprechen. Die Landesregierung hat im Jahr 2006 bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten empfohlen, ausgehend von Windrädern mit einer Höhe von mehr als 100 Metern. Im Jahr 2013 wurde für Anlagen bei Gesamthöhen von 200 Metern von der Landesregierung nur noch ein Abstand von 800 Meter empfohlen. Dies empfanden die Ratsmitglieder als inkonsequent. Der Raumordnungsplan hat für die Hochflächen über Olsbrücken, Wörsbach und Morbach bereits Abstufungen vorgenommen, die VG Wolfstein hat im angrenzenden Bereich zu Wörsbach und Morbach ausgewiesene Flächen für Windkraftanlagen zurückgenommen und die Kreisverwaltung Kusel einen Bauantrag wegen Artenschutzkonflikten abgelehnt. Einstimmig angenommen wurde der Plan, die Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftssaal von Morbach zu sanieren. Von den zwei Entwürfen entschieden sich die Ratsmitglieder für eine Vergrößerung. Künftig wird es weiterhin eine Herrentoilette geben, aber fünf statt vier Pissoirs. Für die Damen stehen künftig drei statt einer Toilette zur Verfügung. Diese Planung ist laut Ortsbürgermeister Schuster mit dem Ortsbeirat von Morbach und den örtlichen Vereinen abgestimmt. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium den Forstwirtschaftsplan. Er schließt mit einem Fehlbetrag von 480 Euro ab. Die Planung sieht 250 Euro für den Waldschutz gegen Wild vor und 230 Euro an Steuern und für die Beförsterung. Abgelehnt wurde mit 13 Stimmen bei einer Gegenstimme die Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Niederkirchen sieht der Ortsbürgermeister als zu groß an, sprach sich aber für die Teilnahme einzelner Ortsteile aus. Die SPD-Fraktion regte an, sich um eine Teilnahme im nächsten Jahr zu bemühen. Bei einer Enthaltung wurde dieser Anregung zugestimmt. (llw/gzi)

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