Weilerbach Was der Datenschutz mit runden Geburtstagen zu tun hat

Runde Geburtstage und Ehejubiläen sollenkünftig wieder im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Runde Geburtstage und Ehejubiläen sollenkünftig wieder im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Die Alters- und Ehejubiläen der Menschen in der Verbandsgemeinde Weilerbach sollen wieder im dort erscheinenden Amtsblatt veröffentlicht werden. Das beschloss der Weilerbacher Verbandsgemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung und folgte damit einem Antrag der CDU-Fraktion.

Allerdings sollen die Namen der Jubiläen nur in der Print-Ausgabe des „Weilerbach Aktuell“ abgedruckt werden, in der Online-Ausgabe des Amtsblatts sollen die Namen nach Rücksprache mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) nicht einsehbar sein.

Wie CDU-Fraktionsvorsitzender Nicolas Ventulett und VG-Bürgermeister Ralf Schwarm (SPD) ausführten, wurde die Veröffentlichung der Namen vor einigen Wochen eingestellt, nachdem es von einigen wenigen Jubilaren in der Vergangenheit Beschwerden wegen des Datenschutzes gegeben hatte. „Diese wurden zum Teil in recht aggressiver Form vorgetragen, außerdem wurde mir mit Klagen gedroht“, verdeutlichte der Bürgermeister, warum er letztlich darauf verzichtet habe, die Namen abzudrucken. „Wir hatten zwar in der Vergangenheit und unter anderem im Amtsblatt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Namen auf Wunsch nicht veröffentlicht werden, allerdings nur dann, wenn das jemand von sich aus bei der Verwaltung beantragt“, ergänzte Schwarm.

„Ein Stück Wertschätzung“

Nachdem man die Veröffentlichung eingestellt hatte, hätten allerdings viele Bürger ihr Bedauern und ihr Unverständnis darüber ausgedrückt, sowohl bei der Verwaltung als auch im Gespräch mit Ratsmitgliedern, wurde in der Ratssitzung mehrfach berichtet. „Dabei handelt es sich nicht nur um einen guten Brauch, sondern auch um ein Stück Wertschätzung den Jubilaren gegenüber, die sich in weitaus größerer Zahl über eine Veröffentlichung freuen als sich darüber aus welchen Gründen auch immer ärgern“, betonte Ventulett, warum sich die CDU mit der Bitte um Klärung an den Datenschutz-Landesbeauftragten gewendet habe.

Von dort habe man die verbindliche Auskunft erhalten, dass eine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in Amtsblättern von Kommunen rechtlich zulässig ist. Zudem sei eine aktive Einwilligung der Jubilare vor einer Veröffentlichung im Amtsblatt datenschutzrechtlich nicht erforderlich. Den Jubilaren stehe wie bislang auch ein Widerspruchsrecht zu, worauf ein Mal pro Jahr im Amtsblatt hinzuweisen sei, so der LfDI. Zudem dürften die Jubiläen ab dem 70. Geburtstag nur in Fünf-Jahres-Abständen veröffentlicht werden, erst die Namen der über Hundertjährigen würden jährlich abgedruckt. Eine Einschränkung gibt es jedoch, so der Datenschutz-Beauftragte: Die Veröffentlichungen dürfen nicht online erfolgen.

Die Grünen äußern Bedenken

Bedenken über die Art der Zustimmung wurden von Martin Espen, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Rat, geäußert. Er forderte, dass die Verwaltung die Jubilare vor der Veröffentlichung jeweils anschreibe und um Genehmigung bitten soll, um trotz der Auskünfte des obersten Landesdatenschützers auf „rechtlich absolut sicherer Seite“ zu sein. Dem Vorschlag widersprach Schwarm: Dies sei nicht durchführbar, sowohl was die personelle Kapazität als auch das Rückmeldeverhalten angehe. „Das zeigt sich immer dann, wenn wir einen Jubilar an seinem Geburtstag besuchen und gratulieren wollen. Bei manchen der Jubilare muss man mehrfach anfragen, bevor man eine Auskunft erhält. Das können wir bei den Veröffentlichungen einfach nicht leisten.“ Bevor die Jubilare wieder im Amtsblatt abgedruckt werden, will man einige Wochen lang sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Verwaltung auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen.

Im Landkreis werden die Jubilare nur in den Amtsblättern in der VG Ramstein-Miesenbach und in Weilerbach abgedruckt. Alle anderen Verbandsgemeinden hätten die Veröffentlichung bereits vor Jahren eingestellt, aus ähnlichen Gründen wie in Weilerbach, ergänzte Ralf Schwarm.

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