Kreis Kaiserslautern Sensible Daten spalten die Gemüter

Wer die Daten von Schulen auf seinem Server speichern darf, ist eine kniffelige Frage, wenn es um Datenschutz geht.
Wer die Daten von Schulen auf seinem Server speichern darf, ist eine kniffelige Frage, wenn es um Datenschutz geht.

«Kaiserslautern-Süd.» Landesweit werden die Schulen derzeit mit einer neuen Verwaltungssoftware ausgestattet. Ob die technische Infrastruktur dazu von privaten Firmen bereitgestellt werden darf, darüber hat sich in der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd eine Kontroverse zwischen dem FWG-Bürgermeister und der SPD-Fraktion entzündet.

Während früher Schüler- und Lehrerdaten, Stundenpläne, Zeugnisse und weitere Verwaltungsaufgaben von Hand erledigt werden mussten, erledigt dies heute Kollege Computer. Die Schulen in Rheinland-Pfalz bekommen dazu seit kurzem vom Land das Programm edoo.sys RLP zur Verfügung gestellt. „Das Bildungsministerium hat ein landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm entwickelt und an allen 1600 öffentlichen und privaten Schulen eingeführt“, erläutert dessen Sprecher Oliver Bischof. „Die Umstellung auf die neue Software erfolgt seit November 2016 schrittweise in drei Jahren.“ Aktuell sei edoo.sys RLP an mehr als der Hälfte der Schulen eingeführt. Der Umgang mit den Daten ist eine sensible Aufgabe, zudem setzt die Verwaltung erheblichen technischen Aufwand voraus. Dieser kann von den Schulen meist nicht geleistet werden. Deshalb wird auf sogenannte Hosting-Services zurückgegriffen. „Als Hoster kann eine öffentliche Stelle oder ein privater Dienstleister fungieren, der die technische Infrastruktur betreibt“, erklärt Bischof. An der Frage, welche Organisation diesen Hosting-Service übernehmen soll, entzündete sich in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Kaiserslautern-Süd am 27. August die Kontroverse zwischen Bürgermeister Uwe Unnold (FWG) und der SPD-Fraktion. Auf Vorschlag des Verwaltungschefs verabschiedete der Rat eine Vereinbarung mit dem Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR): Jener soll das Hosting der Software edoo.sys RLP übernehmen. Die SPD-Fraktion argumentierte schon in der Sitzung dagegen. „Der Beschluss ist nicht rechtskonform zustande gekommen, da der Bürgermeister das einschlägige Vergaberecht nicht berücksichtigt hat“, erklärt Heidrun Pietsch-Meister für ihre Fraktion nun gegenüber der RHEINPFALZ. Bürgermeister Unnold hält dagegen, dass Pietsch-Meister das Vergaberecht nicht korrekt auslege. Der Gemeinde- und Städtebund gehe nämlich von einer hoheitlichen Aufgabe bei der Schülerdatenverwaltung aus. „Eine hoheitliche Aufgabe“, so Oliver Bischof, „ist eine Tätigkeit, die durch Rechtsvorschrift einer öffentlichen Stelle – wie einer Schule – zugewiesen ist.“ Unnold beruft sich auf das Landesgesetz über kommunale Zusammenarbeit. „Die Zweckvereinbarung entfaltet nur Gültigkeit, wenn sie auf hoheitlichen Aufgaben beruht. Damit ist auch klar, dass in unserem Fall eine Vergabe an private Unternehmen nicht so einfach realisierbar ist“, erwidert Unnold. Was die finanzielle Seite betreffe, so Pietsch-Meister, „hielte ich es für geboten, den Rat bei der Entscheidung zu beraten. Ich habe den Rat darauf aufmerksam gemacht, dass die beabsichtigten sieben Lizenzen für Schulleitung und Sekretariat womöglich nicht ausreichen“. Wenn die VG beabsichtige, mit der Software auch Zeugnisse erstellen zu lassen, dann müsse für jede Lehrkraft eine Lizenz erworben werden. Dies würde die derzeitige Kostenkalkulation deutlich übersteigen, so Pietsch-Meister. „Ob und welches Zeugnismodul in unseren Schulen benutzt wird, ist immer noch Angelegenheit des Schulträgers in Zusammenarbeit mit der Schulleitung“, meint Bürgermeister Unnold dazu. „In Kaiserslautern-Süd wurden solche Gespräche noch nicht geführt. Solange der Schulträger für die Bezahlung verantwortlich ist, sollte sich sowohl das Land als auch Frau Pietsch-Meister auf die jeweilige Zuständigkeit besinnen.“ Ob neben dem Hosting-Angebot des ZIDKOR noch Offerten anderer Dienstleister eingeholt werden müssten oder dürften, war nicht nur im Verbandsgemeinderat strittig. Auch auf Landesebene gibt es darüber geteilte Meinungen. „Das Hosting von edoo.sys RLP ist keine hoheitliche Aufgabe“, erklärt Oliver Bischof. Daher könne es durch öffentliche oder private Anbieter bereitgestellt werden. Lediglich „die fachliche Arbeit mit der Software“ ist „selbstverständlich eine hoheitliche Aufgabe“, die ausschließlich die Schulen übernehmen dürften. Unnold geht nicht konform mit der Ministeriums-Aussage, dass das Hosting auch private Anbieter leisten dürfen, und zitiert dazu ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten ans Ministerium: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht wäre es vorzugswürdig, wenn das Hosting den öffentlichen Bereich nicht verlassen und durch eine kommunale Datenzentrale erfolgen würde“, heißt es darin. So seien „als Dienstleister öffentliche Stellen gegenüber privaten Anbietern vorzugswürdig“. Die SPD-Fraktion fordert jedenfalls von Bürgermeister Unnold die Aussetzung des Beschlusses. Jener sieht jedoch „keine Notwendigkeit dazu. Zumal der Beschluss schon seit Wochen ausgeführt wurde“.“

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