Fischbach Nachtragshaushalt beschlossen

Der Sparstrumpf der Gemeinde Fischbach ist nicht besonders gut gefüllt.
Der Sparstrumpf der Gemeinde Fischbach ist nicht besonders gut gefüllt.

Wegen gravierender Veränderungen bei den Finanzen hat der Gemeinderat Fischbach in seiner jüngsten Sitzung einen zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet.

Wie Ortsbürgermeister Sascha Leidner (FWG) auf Anfrage mitteilte, musste aufgrund der aktuellen Prognose der Ansatz für die Gewerbesteuererträge halbiert werden: Statt von Einnahmen von 400.000 Euro geht die Gemeinde jetzt nur noch von 200.000 Euro aus.

Außerdem sei im Neubaugebiet Frontal im vergangenen Nachtragshaushalt ein Grundstück für rund 78.000 Euro rückübertragen worden. Diese Parzelle habe anschließend für 106.000 Euro wiederverkauft werden sollen. Daraus werde nun nichts und die eingeplanten Erträge müssten wieder gestrichen werden. Ein weiteres Grundstück solle für 81.000 an die Ortsgemeinde rückübertragen und für 97.000 Euro wiederverkauft werden. Der Buchgewinn dieses Verkaufs von etwas über 16.000 Euro werde im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Aufgrund von gestiegenen Sätzen musste auch der Ansatz der Kassenbestandszinsen von 4000 auf 6500 Euro erhöht werden, so Leidner. Bei den Investitionen sei ein neues Zeiterfassungssystem für die Kita Mäuseburg nachträglich mit 2000 Euro veranschlagt worden. Für die Kita-Erweiterung seien für das laufende Jahr Baukosten in Höhe von 550.000 sowie ein Zuschuss des Kreises von 382.500 Euro eingeplant. Des Weiteren seien 300.000 Euro für Planungs- und Baukosten aus dem Vorjahr übertragen worden. Bezüglich der Einzahlungen für Grabnutzungsentgelte wurde der Ansatz von 4000 Euro auf 6100 Euro angehoben. Die Ratsmitglieder stimmten dem zweiten Nachtragshaushalt einhellig zu.

Der Nachtragshaushalt

Im Haushaltsjahr 2023 ist der Ausgleich im Ergebnishaushalt mit einem Defizit von etwas mehr als 170.000 Euro nicht erreicht.
Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von rund 17.000 Euro zu decken.

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